Das Petitionsrecht ist eine verfassungsrechtlich geschützte Beteiligungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger. In einer Petition können die Einzelnen sich durch Anregungen, Kritik oder Beschwerden schriftlich an alle Institutionen wenden.
Wenn eine Petition in den Landtag eingebracht werden soll, muss diese von einer Fraktion oder mindestens zehn Mitgliedern des Hauses getragen werden.