12. Mai 2006

Bürokratieabbaugesetz: Schutz der Natur mangelhaft / Bürokratieabbau ungenügend

Die brandenburgischen Landesverbände von NABU und BUND haben scharfe Kritik am geplanten Bürokratieabbaugesetz geübt. Das Gesetz führt nicht zu weniger Bürokratie, dafür aber zu weniger Schutz für unsere Lebensgrundlagen.

Darüber hinaus werden derzeit wichtige landesrechtliche Reglungen wie die Beteiligungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände, die Anbindung der Großschutzgebietsverwaltungen und das Vorkaufsrecht des Landes für Naturschutzflächen zur Disposition gestellt.

"Einige Politiker aus der CDU versuchen wohl auch wegen Ideenlosigkeit Forderungen, mit denen sie sich bei der Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes nicht durchsetzen konnten, erneut in die Diskussion zu bringen." so NABU-Landesvorsitzender Tom Kirschey. Dabei seien diese Landesregelungen noch vor zwei Jahren mit gutem Grund bei der Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes beibehalten worden. Besonders traurig sei dabei, dass von SPD und Umweltminister kaum Widerstand zu erwarten sei.

So hätte eine Abschaffung des Verbandsklagerechts gravierende Auswirkungen für den Naturschutz, ohne zum Bürokratieabbau beizutragen. Kirschey: "Nur etwa vier von jährlich 1000 Verwaltungsgerichtsverfahren im Naturschutzbereich sind Verbandsklagen. Es gibt hier kein spürbares Entlastungspotenzial. Dagegen zwingt die Möglichkeit der Verbandsklage die Verwaltungen, das Naturschutzgesetz ernst zu nehmen." Die Verbandsklage ist ein wichtiges demokratisches Kontrollinstrument, das in der Landesverfassung ausdrücklich vorgesehen ist. Auch die sogenannte Aarhus-Konvention, die im Rahmen des EU-Rechts zwingend umgesetzt werden muss, sieht erheblich erweiterte Klagemöglichkeiten vor. "Es wäre besonders peinlich für die Landesregierung, wenn das Klagerecht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus verschwindet und dann wegen EU Regelungen wieder eingeführt wird.", so Kirschey. Dieses Hin und Her würde weder zu Übersichtlichkeit noch zu Bürgernähe führen.

BUND-Geschäftsführer Axel Kruschat weist am Beispiel der Baumschutzverordnung nach, dass mit der Abschaffung von Naturschutzstandards keine Bürokratie abgebaut wurde. In der Baumschutzverordnung wurden vor zwei Jahren die strengen Schutzbestimmungen gestrichen, insbesondere wurde die Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken weitgehend freigegeben. Davon erhoffte sich das Umweltministerium eine Entlastung der Verwaltungen und der Bürger von bürokratischen Vorschriften. Kruschat: "Eine Evaluierung der Baumschutzverordnung durch das Umweltministerium selbst hat gezeigt, dass diese Erwartungen nicht erfüllt wurden. Stattdessen kam es zu erheblicher Rechtsunsicherheit, vermehrten Ordnungswidrigkeiten, einer steigenden Belastung der Naturschutzverwaltung und vor allem zu großflächigem Verlust an Bäumen in den Siedlungen." Nach Einschätzung einiger unterer Naturschutzbehörden hat die Baumschutzverordnung in einigen Orten zum Verlust von bis zu 80 % der Altbaumsubstanz und zur Veränderung der Ortsbilder geführt. "Wir hatten damals die Baumschutzverordnung als zu bürokratisch und nicht dem Schutzziel dienend kritisiert, die Auswertung gibt uns leider recht." so Kruschat.

Brandenburg steht in manchen Politikbereichen weit hinten in der Rangfolge der Bundesländer - hinsichtlich seiner Naturschönheiten belegt es aber einen Spitzenplatz. Nach Auffassung von NABU und BUND muss die Landespolitik dies als Standortvorteil verstehen und alles zu seiner Sicherung tun. "Sollten die zusätzlich zum Bürokratieabbaugesetz diskutierten Änderungen des Brandenburger Naturschutzgesetzes tatsächlich kommen, wird aus dem "mangelhaft" ein "ungenügend" beim Naturschutz. Das "ungenügend" beim Bürokratieabbau bleibt aber." So Kirschey und Kruschat.




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