7. August 2009
Dichtwand genehmigt - BUND prüft rechtliche Schritte
Der Sonderbetriebsplan für den Bau der Dichtwand südlich vom Tagebau Welzow-Süd ist durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zugelassen worden. Der Zulassungsbescheid ist heute beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingegangen. Gleichzeitig wurden die weiteren Verfahrensbeteiligten informiert.
Der BUND hatte im Januar 2009 eine ablehnende Stellungnahme zum Sonderbetriebsplan abgegeben. Außerdem hatten 24 Privatpersonen und eine Forstbetriebsgemeinschaft Einwendungen erhoben. BUND-Landesgeschäftsstelle Axel Kruschat: „Der Verlauf der Dichtwand nimmt die Zulassung des Tagebaues Welzow-Süd II vorweg, über die noch gar nicht entschieden wurde. Wir befürchten, dass durch den Bau der Dichtwand die wertvolle Vegetation der nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebiete am Weißen Berg bei Bahnsdorf und am Koselmühlenfließ beeinträchtigt wird.“
Die Trasse der Dichtwand verläuft unmittelbar nördlich der Lausitzer Seenlandschaft. Kruschat gibt zu bedenken, dass durch den Bau der Dichtwand in unmittelbarer Nähe der Tagebauseen die Standfestigkeit der Seenufer beeinträchtigt werden könnte. Er verweist darauf, dass die Bergbehörden nach dem Ereignis in Nachterstedt eine Überprüfung aller Altbergbaugebiete angekündigt hatten.
In einem Gutachten zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren hatte der BUND nachgewiesen, dass das Ziel des Schutzes der Lausitzer Seenlandschaft vor der Grundwasserabsenkung im Tagebau Welzow-Süd bei einem anderen Trassenverlauf besser erreicht werden kann und im Gegensatz zur genehmigten Variante sogar nachhaltig wirkt. Der BUND hatte gegen die wasserrechtliche Erlaubnis Widerspruch eingelegt und diesen Widerspruch im Juli 2009 ausführlich begründet. Die Entscheidung über den Widerspruch steht noch aus.
Im Juni 2009 hatte in Neudrebkau der so genannte Scopingtermin für die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Braunkohleplan Welzow-Süd II stattgefunden.
Der BUND prüft nun mit seinem Anwalt, welche rechtlichen Schritte Naturschutzverbände oder Privatpersonen gegen die Zulassung des Sonderbetriebsplanes unternehmen können. Das Landesamt für Bergbau hat den von Vattenfall beantragten Sofortvollzug bereits genehmigt.