10. Dezember 2010
BUND fordert mehr Kostengerechtigkeit im Wassergesetz
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert das Land auf, im Brandenburgischen Wassergesetz mehr Anreize zum sparsamen Umgang mit Wasser zu schaffen. Der BUND hat sich jetzt zum Referentenentwurf der Landesregierung für das Brandenburgische Wassergesetz geäußert. Die Novelle war durch die Föderalismusrefeorm und das Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes zum März 2010 erforderlich geworden.
Beim Wassernutzungsentgelt fordert der BUND eine Kostendeckung und den Abbau von Subventionen. BUND-Landesvorsitzender Burkhard Voß: "Die Regelungen für die Wasserentnahme zur Beregnung in der Landwirtschaft und zum Braunkohlentagebau müssen so überarbeitet werden, dass für den tatsächlichen Wasserverbrauch bezahlt werden muss. So muss die Landwirtschaft nur für 7 Prozent des entnommenen Beregnungswassers bezahlen. Das Wasserentnahmeentgelt für den Braunkohleabbau steht in keinem Verhältnis zu den durch die Tagebaue verursachten Störungen des Grundwasserhaushaltes in weiten Teilen der Lausitz." Der BUND befürchtet, dass Vattenfall von der Zahlung des Wassernutzungsentgeltes befreit wird, obwohl das Grubenwasser stark mit Eisen und Sulfaten belastet ist. Nach Berechnungen des BUND sind in den letzten zehn Jahren durch die Freistellung von Vattenfall von der Zahlung des Wassernutzungsentgelts dem Land Brandenburg Einnahmen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro entgangen.
Der BUND verweist darauf, dass das Wasserhaushaltsgesetz fordert, "insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen." Burkhard Voß: "Der vorsorgende Hochwasserschutz muss künftig mehr Beachtung finden. Hier fordern wir, den Flüssen mehr Raum zu geben. Deichrückverlegungen, die Renaturierung von Flussauen und die Umwandlung von Acker- und Grünland dienen sowohl dem Hochwasser- als auch dem Naturschutz." Damit würde auch ein Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU geleistet.
Kritik äußert der BUND auch an der Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände. Viele Waldbesitzer werden durch die Gewässerunterhaltungsverbände zur Kasse gebeten, obwohl sie aus den Maßnahmen der Verbände keinen Vorteil ziehen.
Der BUND fordert, künftig auch Möglichkeiten zur Versickerung gereinigten Abwassers zu schaffen. Dadurch können Feuchtgebiete im Bereich ehemaliger Rieselfelder wiedervernässt werden.
Der Naturschutzverband weist darauf hin, dass die Regelungen zu Eigentumsverhältnissen so gestaltet werden müssen, dass die Zugänglichkeit der Ufer erhalten bleibt. Im Gesetz ist geregelt, dass bei Verlandung das Gewässereigentum den Eigentümern der Ufergrundstücke zuwächst. Diese Regelung erwies sich beim Wandlitzsee als nicht rechtssicher.
Die Stellungnahme des BUND zum Wassergesetz finden Sie hier.