30. August 2012
Landeseigene Seen im Interesse der Allgemeinheit nutzen
Anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde im Landtag zur Übertragung
bisher im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befindlichen
Gewässer an das Land Brandenburg erklärt Carsten Preuß, Mitglied im
Landesvorstand Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND): „Das monatelange Engagement vieler Aktiver und die
mehr als 110 000 Unterstützungsunterschriften für unsere Petition
haben zu einem tollen Ergebnis geführt: 65 Gewässer werden für 3,74
Millionen Euro von der Bundesverwertungs- und verwaltungsgesellschaft
(BVVG) an das Land Brandenburg verkauft, weitere 17 Gewässer aus dem
Eigentum des ehemaligen Freistaates Preußen werden kostenlos
übertragen.“
Angesichts der Tatsache, dass außerdem 36 Seen von der BVVG an die
derzeitigen Nutzer verkauft werden sollen, fordert Preuß, dass diese
Gewässer der Allgemeinheit zugänglich bleiben müssen. Der BUND
Brandenburg appelliert an das Land Brandenburg, nur in Einzelfällen
und unter strengen Auflagen von der BVVG erworbene Gewässer weiter zu
veräußern.
Gleichzeitig bedauert Preuß, dass für Gewässer unter fünf Hektar Größe
und Gewässer mit verschiedenen Eigentümern noch keine Lösung gefunden
wurde. Für diese 22 Gewässer müssen die Verhandlungen mit der BVVG
unbedingt fortgesetzt werden.
Brandenburg steht zudem in der Verantwortung, die Europäische
Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Das bedeutet, dass bis 2015 die
Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden müssen.
Insofern sollten die Seen im Eigentum des Landes bleiben.
Da sich diese Regelung nur auf die Gewässer und nicht auf die Ufer
bezieht, fordert der BUND, in das Brandenburgische Naturschutzgesetz
eine Regelung aufzunehmen, die die Sicherung der öffentlichen
Zugänglichkeit der Uferzonen ermöglicht.