24. September 2012
Wolf gehört nicht ins Jagdrecht
Auf seiner Landesdelegiertenversammlung hat der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Anforderungen an einen Wolfsmanagementplan beschlossen. In dem einstimmig beschlossenen Positionspapier wird die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht abgelehnt.
BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat: „Der Wolf ist streng geschützt. Daher würde die Aufnahme in das Jagdrecht nur Verwirrung schaffen. Die Zuständigkeit für den Wolf gehört zu den Naturschutzbehörden und nicht zu den Jagdbehörden.“ In dem intensiv diskutierten Positionspapier wird eine aktive Unterstützung der Tierhalter bei der Umstellung auf die neuen Anforderungen an die Tierhaltung in einem Wolfserwartungsland gefordert. Der BUND setzt sich zudem für einen unbürokratischen und zeitnahen Schadensausgleich ein.
Der Naturschutzverband fordert ein Monitoring, das alle Wolfsbeobachtungen erfasst. Die Bevölkerung soll über den Wolfsbestand, das Konfliktpotenzial und Lösungsmöglichkeiten informiert werden. Auf die Ängste und Befürchtungen in der Öffentlichkeit soll mit der Einrichtung eines Wolfsinformationszentrums reagiert werden. Die Festlegung wolfsfreier Gebiete und bestimmter Populationsgrößen lehnt der BUND ab. Zur Förderung des Biotopverbunds fordert der Umweltverband den Bau weiterer Wildbrücken.
Hier finden Sie den Beschluss der BUND-Landesdelegiertenversammlung.
Für Rückfragen: Tel. 0331 – 237 00 141