12. März 2013

Bau der A14 beginnt mit Rechtsbruch

Die bereits begonnenen Bauarbeiten an dem brandenburgischen Abschnitt der A14 zwischen Karstädt und Groß Warnow verstoßen gegen den Planfeststellungsbeschluss und stellen somit einen Rechtsbruch dar. In diesem wurde nämlich festgelegt, dass mindestens 1 Vegetationsperiode vor Baufeldräumung die sogenannten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen fertig gestellt und zum Baubeginn wirksam sein müssen.

Diese vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich, weil durch den Bau der A14 viele Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume erheblich beeinträchtigt werden. Sie sollen die kontinuierliche ökologische Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sichern und sie sind so durchzuführen, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Reduzierung oder einem Verlust der ökologischen Funktionalität dieser Stätten kommt.

Eine Vegetationsperiode beginnt am 1. März und endet am 1. Oktober eines Jahres, so ist es im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Um mit dem Bau am 1.10.2013 beginnen zu können, hätten alle Maßnahmen also am 28. Februar 2013 fertig sein müssen. Bei einer Kontrolle durch den BUND Anfang März 2013 wurde festgestellt, dass von den über 30 Maßnahmen erst zwei begonnen wurden, eine davon noch dazu an einer falschen Stelle. Damit sind sie natürlich auch nicht wirksam im Sinne des beabsichtigten Zweckes.

Trotzdem wurden bereits im Herbst 2012 großflächige Rodungen auf der Trasse zwischen Garlin und Groß Warnow vorgenommen, hier wurde also die Baufeldräumung bereits durchgeführt. Aktuell werden weitere Baumfällungen an den Nebenstraßen vorgenommen und im Bereich der Anschlussstellen sind Bauarbeiten im Gange. Nach dem offiziellen Bauablaufplan sollen weiter Bauarbeiten im Frühjahr und Sommer 2013 beginnen.

Der BUND fordert das Landesverkehrsministerium, den Vorhabensträger und andere am Bau der A14 Beteiligte auf, die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und damit den Rechtsbruch nicht noch größer werden zu lassen. Es darf nicht sein, dass so eklatant gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen wird, nur weil ansonsten die Finanzierung mit Hilfe von EU-Geldern nicht gewährleistet werden kann. Diese müssen nämlich bis Ende 2015 abgerechnet werden, dazu muss aber der Abschnitt von Karstädt bis Groß Warnow in Betrieb genommen worden sein.

Sollten die Bauarbeiten weiter gehen, behält der BUND sich weitere Schritte vor.

Für Rückfragen:
Wilfried Treutler, Tel. 03877-564117
BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel. 0331-23700141




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