3. Mai 2013

Trotz Abweisung der Klage des BUND gegen die A 14 Verbesserungen für den Naturschutz erreicht

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat mit seiner Klage gegen die Autobahn A 14 nur einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage des BUND gegen den Abschnitt der A 14 zwischen Karstädt und der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern abgewiesen.

Mit der Argumentation, dass für den Bau der Autobahn A 14 kein Bedarf besteht, konnte der BUND beim Bundesverwaltungsgericht nicht punkten. Das Gericht verwies darauf, dass das Projekt im Bundesverkehrswegeplan enthalten ist. Somit besteht per Gesetz ein Bedarf für diese Autobahn. Eine weitergehende Prüfung des Bedarfs an Hand aktueller Verkehrszählungen lehnte das Gericht ab, so dass der Nachweis, dass es sich um einen nicht notwendigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, nicht geführt werden konnte.

Ein Erfolg war, dass geklärt wurde, dass die Stellungnahme des BUND rechtzeitig abgeben wurde. Es wurde deutlich, dass der BUND von einem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch macht und es sich nicht um „Krawallaktivisten“ handelt.

Der Vorhabensträger hat dem BUND weitreichende Zugeständnisse bei den Belangen des Natur- und Artenschutzes gemacht. So wurde das Schutzkonzept für das nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützte Gebiet Mittlere und Obere Löcknitz erheblich nachgebessert. Mit diesem FFH-Gebiet soll unter anderem das selten gewordene Bachneunauge geschützt werden.

Es wurde eine Beteiligung des BUND bei der Umsetzung der vorgezogenen Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erreicht. Die Möglichkeit der Nachbesserung bei den Naturschutzmaßnahmen, z. B. zugunsten des Wolfes wurde zugesichert.

Mit der Urteilsbegründung ist erst in einigen Monaten zu rechnen.





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