4. Januar 2016
BUND erhebt Verzögerungsrüge
Der BUND Brandenburg hat beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg am 14.12.2015 eine Verzögerungsrüge erhoben. Der Umweltverband hatte gegen die wasserrechtliche Erlaubnis für den Tagebau Welzow Süd I geklagt. Diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Cottbus abgewiesen. Deshalb wurde vom BUND Brandenburg am 1. März 2013 ein Antrag auf Berufungszulassung gestellt. Dieser wurde bis heute nicht vom Oberlandesgericht beschieden. Nach gut zwei Jahren und 9 Monaten liegt immer noch kein Ergebnis vor. „Dieser lange Entscheidungsprozess ist kaum nachvollziehbar.“ So Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg. „Langsam müssen die Gerichte sich beeilen, die beklagte wasserrechtliche Erlaubnis hat nur eine Laufzeit bis 2022.“
Hintergrund
Text der Verzögerungsrüge