BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


30. August 2006

1. Spatenstich in Rühstädt - Rückschritt im Hochwasserschutz

Potsdam, 30.08.2006:

In den Presseterminen von Umweltminister Woidke wird zum 31. August der erste Spatenstich zur Deichrückverlegung im Rühstädter Bogen angekündigt. In Wirklichkeit wird jedoch mittels einer Sonderverordnung der Obersten Wasserbehörde des Landes Brandenburg der Deich auf alter Linie befestigt und erhöht. Dies geschieht ohne FFH-Prüfung und Planfeststellungsverfahren - beide wurden mittels Katastrophengesetz außer Kraft gesetzt.

Nach dem dramatischen Elbe-Hochwasser im Jahr 2002 war von der Schaffung eines länderübergreifenden Hochwasserschutzkonzeptes die Rede. An rund 30 Stellen entlang der Elbe wären Deichrückverlegungen sinnvoll und machbar - gerade drei Projekte befinden sich bis heute in der Umsetzung.

Auch Brandenburg ruderte zurück - die Deichrückverlegung im Rühstädter Bogen wurde Ende 2005 auf Eis gelegt. 100 Hektar zusätzliche Überschwemmungsfläche hätten gewonnen werden können, aber besonders Landwirte und Jäger fürchteten um ihre Flächen. "Ackerland gegen den Schutz von Menschenleben - dass kann doch nicht die Alternative sein", so Burkhard Voß, Landesvorsitzender des BUND in Brandenburg. "Im Katastrophenfall sind Zentimeter entscheidend - und diese sind nur durch Schaffung neuer Überschwemmungsflächen erreichbar."

Den Wasserbehörden sei es in Rühstädt nicht gelungen, die Anwohner vom Sinn der Deichrückverlegung zu überzeugen. Statt dessen würden die Brandenburger Elbdeiche um 70 cm erhöht. Eine trügerische Sicherheit für die Bewohner hinter den Deichen. Schließlich würden höhere Deiche die Flutwellen nicht abschwächen. Das Hochwasser rausche ungebremst weiter und gefährde die elbabwärts liegenden Gebiete. "Auch bei einem lang anhaltenden Hochwasser nützen hohe Deiche wenig", betont Winfried Lücking vom BUND Flussbüro. "Das haben die Elbbewohner erst im Frühjahr erfahren können, als die Deiche drohten aufzuweichen."

Deichrückverlegungen schaffen die notwendigen Überschwemmungsflächen und sind daher zum Schutz der Allgemeinheit notwendig. Dazu lässt das Gesetz auch die Möglichkeit der Enteignung zu, von dem bisher aber noch nie Gebrauch gemacht wurde. Es stellt sich die Frage, ob das, was beim Straßenbau Praxis ist, nicht auch zum Schutz von Menschenleben selbstverständlich sein sollte.

Pressekontakt: Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer, Tel. 0331-23700141, E-Mail: bund.brandenburg@bund.net; Winfried Lücking, Gewässerreferent BUND Flussbüro, Tel. 030-787900-16, Mobil: 0173-2061183.


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/1-spatenstich-in-ruehstaedt-rueckschritt-im-hochwasserschutz/