5. März 2007
Allee zwischen Rüdnitz, Danewitz darf weiter nicht gefällt werden
Potsdam, 2007-03-05: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Landkreises (LK) Barnim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG) Frankfurt/Oder zurückgewiesen und damit die
erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Dies bedeutet: Die Rüdnitzer Allee
darf nicht gefällt werden. Das VG Frankfurt/Oder hatte im Januar auf einen
Eilantrag der Naturschutzverbände GRÜNE LIGA und BUND entschieden, dass der Befreiungsbescheid des LK Barnim zur Fällung der Allee rechtswidrig war und nicht vollzogen werden durfte. Hintergrund war, dass für die Alleebaumfällungen auch artenschutzrechtliche Befreiungen erforderlich gewesen wären und dann die Gesamtverantwortung beim Landesumweltamt liegt.
Gegen diese Entscheidung war der Landkreis in Beschwerde gegangen und hatte vorgetra-gen, dass die Brutstätten von geschützten Vogelarten, die es auf zahlreichen Alleebäumen gibt, nicht den artenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die Naturschutzverbände hatten dagegen auch in der zweiten Instanz nachgewiesen, dass es in der Allee zahlreiche geschützte Nist- und
Brutstätten gibt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat sowohl die rechtliche Auffassung als auch die Fachauffassung der Naturschutzverbände bestätigt. Es stellt fest, dass Nist- und Brutstätten auch dann geschützt sind, wenn sie beispielsweise im Winter nicht besetzt sind oder wenn sie nicht jedes Jahr von der gleichen, sondern von einer anderen geschützten Vogelart genutzt werden.
Sofern der Landkreis an seinen Plänen festhält, die Alleebäume zu fällen,
ist er nun verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Befreiung beim
Landesumweltamt zu stellen. In diesem Verfahren müssen die anerkannten
Naturschutzverbände erneut beteiligt werden und werden erneut vortragen, dass die Voraussetzungen sowohl für eine Befreiung vom Alleenschutz als auch für eine Befreiung vom Artenschutz nicht vorliegen. Das Verfahren, sofern es vom Landkreis noch einmal betrieben wird, dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Der Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Brandenburg, Norbert Wilke,
freut sich über die Entscheidung des OVG: “Wir haben damit nicht nur die
Allee, für deren Erhalt sich sehr viele Menschen eingesetzt haben, vorläufig
gerettet, sondern auch einen wichtigen Sieg für den Natur- und den
Artenschutz errungen. Denn die Urteilsgründe des OVG werden auch in
künftigen Verfahren eine große Rolle spielen³.
Für Rückfragen
Axel Kruschat (BUND)Tel. 0331/23700141
Rechtsanwalt Peter Kremer: 030-28876783 oder 0172-6464425