15. Juni 2006

Alleenkonzeption darf kein Eigentor werden

Der BUND Brandenburg begrüßt grundsätzlich die von SPD und CDU geplante Erarbeitung einer Konzeption zur Erhaltung und Entwicklung der Alleen in Brandenburg, warnt aber vor dem Aufweichen des gesetzlichen Schutzes.

"Das deutliche Bekenntnis der Regierungsparteien für Erhalt und Entwicklung der Brandenburger Alleen ist ein positives Signal", so Silke Friemel, Alleenexpertin des BUND. Der Verband begrüßt die Bereitschaft, Alleenneupflanzungen in größerem Umfang zu realisieren, um Brandenburgs Charakter als Alleenland zu bewahren.

"Ein Alleenkonzept darf jedoch keine gesetzlichen Aufweichungen nach sich ziehen – sonst ist das Konzept ein Eigentor. Die geltenden rechtlichen Regelungen brauchen für einen effektiven Alleenschutz nicht verändert, sondern nur umgesetzt werden".

Alleebaumfällungen wie –pflanzungen sind gesetzliche Pflichtaufgaben, ein geeignetes Finanzierungsinstrument muss dafür allerdings noch eingerichtet werden. Ein Fonds für Nach- und Neupflanzungen ist dafür am besten geeignet, Mecklenburg-Vorpommern macht es uns vor.

Eine Bündelung von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die beispielsweise im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen anfallen, kann im Einzelfall sinnvoll sein. Allerdings dürfen keine Gelder aus dem Naturschutzfonds verwendet werden, die für andere wichtige Naturschutzmaßnahmen bestimmt sind.

"Ersatz für gefällte Bäume muss per Gesetz immer der Baulastträger leisten – dies gilt für private wie für öffentliche Wege und Straßen", so Silke Friemel weiter. "Die Straßenbaubehörde kann also nicht aus der Verantwortung für die Bäume in ihrem Zuständigkeitsbereich entlassen werden".




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