BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


27. Mai 2009

Alleenschützer im Prozess um Baumfällungen in Glövzin erfolgreich

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Streit um die geplanten  Alleebaumfällungen in Glövzin (Prignitz) einen ersten Erfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat dem Landesbetrieb Straßenwesen am Dienstag vorerst untersagt, an der B 5 Alleebäume zu fällen. Nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz ist es verboten, Alleebäume ohne Ausnahmegenehmigung zu fällen. Der Landesbetrieb Straßenwesen hatte den BUND vor der Fällgenehmigung nicht – wie im Naturschutzgesetz vorgeschrieben – beteiligt.

BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat: „Ich bin erleichtert, dass das Verwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist und dem Eilantrag stattgegeben hat. Das Gericht hat klargestellt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen auch bei Fällungen nach dem Straßengesetz eine Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände einholen muss. Die Behauptung des Landesbetriebes Straßenwesen, dass es sich nicht um Alleebäume handeln würde, wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.“

In der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes heißt es: „Die Verkehrssicherheit könnte durch einen Rückbau der gefährlichen Verkehrsinsel wieder hergestellt werden.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für die Gerichts- und Anwaltskosten bittet der BUND um Spenden auf das Konto 3502026245 bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam (BLZ 16050000).


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/alleenschuetzer-im-prozess-um-baumfaellungen-in-gloevzin-erfolgreich/