5. Februar 2004

BUND lehnt Freisetzungsversuch gentechnisch veränderter Kartoffeln in Golm ab

Das Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie plant von 2004-2008 in Golm einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln durchzuführen. Die Folgen von Auskreuzungen sind nicht abzuschätzen und nicht zu kontrollieren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg lehnt den geplanten Freisetzungsversuch des Max-Planck-Institutes für Molekulare Pflanzenphysiologie (MPI) in Golm ab. Schon seit 1996 führt das Max-Planck-Institut Freisetzungsversuche mit Kartoffeln durch. Bei dem neu geplanten Feldversuch sollen Kartoffeln freigesetzt werden, bei denen durch den Einbau einer Gen-Sequenz des Hornklees die Sauerstoffversorgung verbessert und damit der Stärkegehalt der Knolle erhöht werden soll. Dazu hat das Max-Planck-Institut eine Erstzulassung beim Robert-Koch-Institut (RKI) beantragt, über die am 9. Februar 2004 entschieden werden soll.

Obwohl sich die Kartoffel vorwiegend vegetativ vermehrt, besteht dennoch die Gefahr einer Auskreuzung auf nicht-gentechnisch veränderte Kartoffeln durch Insekten. Ebenso können Tiere, die sich von Teilen der Kartoffelpflanze ernähren, wie Vögel und Mäuse, geschädigt werden. Die Folgen einer Freisetzung lassen sich weder abschätzen, noch lassen sie sich kontrollieren. Einmal freigesetzt ist es nicht mehr möglich, die gentechnische Veränderung zurückzuholen.

Das Max-Planck-Institut arbeitet seit Jahren eng mit der Bayer AG, einem der weltweit größten Gentechnikkonzerne neben Monsanto, zusammen. So hat sich aus dem Max-Planck-Insitut 1996 das Unternehmen PlantTec gegründet, das zur Zeit Freisetzungsversuche mit MPI-Kartoffeln in Lentzke bei Neuruppin (Brandenburg) durchführt und inzwischen ein Tochterunternehmen des Bayerkonzerns ist. Der Freisetzungsversuch dient also vorrangig privaten Interessen, seine (langfristigen) Folgen müssen aber von der gesamten Bevölkerung getragen werden.

Die Anwendung der Gentechnik in der Landwirtschaft steht im Zusammenhang mit dem weltweiten Kampf um die Kontrolle der Saatgutmärkte. Durch die Patentierung von Pflanzenbestandteilen erheben transnationale Konzerne Anspruch auf Anbau und Vermarktung der gesamten Pflanze und beschränken damit weltweit die Handlungsfreiheit von Landwirten und Verbrauchern. Denn das Recht auf Vermarktung ist durch die Patentierung einklagbar. Dadurch wird ein Beitrag zur Monopolisierung und Industrialisierung der Landwirtschaft geleistet, die wiederum die Ernährungssicherheit bedroht. Einer schleichenden Einführung der Gentechnologie durch Freisetzungsversuche muss demnach begegnet werden.

Bis zum 9. Februar können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde noch Einwendungen gegen den Freisetzungsversuch eingereicht werden.

 

Zu weiteren Informationen:

Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik

www.dosto.de/gengruppe/

Robert-Koch-Institut

www.rki.de

Rückfragen: 0331 - 237 00 141

 




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