BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


19. Juni 2007

Erfolg: Gericht untersagt Ausbau der Kreisstraße 7315

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat auf einen Eilantrag der Brandenburger Umweltverbände NABU und BUND den Ausbau der Kreisstraße 7315 im Naturschutzgebiet Melzower Forst im Landkreis Uckermark vorläufig untersagt. Damit hob das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 17.4.2007 auf, mit der die Eilanträge der Verbände abgelehnt wurden. Bis zur Entscheidung in einem sog. Hauptsacheverfahren darf die Kreisstraße nun nicht wie vom Landkreis geplant ausgebaut werden.

Zum Hintergrund: Der Landkreis Uckermark beabsichtigt, die Kreisstraße in dem Bereich zwischen „Bunter Wegweiser“ und der Ortschaft Koboltenhof auszubauen. Seitens der Fachbehörden des Landes und auch der Naturschutzbehörde des Landkreises gab es erhebliche Bedenken gegen den geplanten Ausbau, da dieser Straßenabschnitt durch ein artenreiches Naturschutzgebiet führt. Fischotter, zahlreiche hochgradig gefährdete Amphibienarten und die Sumpfschildkröte leben dort. Das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg hatte den Ausbau trotzdem am 30.3.2006 genehmigt. Hiergegen hatten die Verbände Klage erhoben. Als dann der Landkreis im Frühjahr angekündigt hatte, nunmehr mit den Bauarbeiten beginnen zu wollen, hatten die Verbände mit einem sog. Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam beantragt, den Beginn der Baumaßnahmen bis zur Entscheidung in dem Klageverfahren zu unterbinden. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Antrag abgelehnt, die Verbände waren hiergegen in die Beschwerde vor das OVG gegangen. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun den erstinstanzlichen Beschluss aufgehoben und den Verbänden Recht gegeben.

Die Entscheidungsgründe des Beschlusses des OVG liegen noch nicht vor. Die Verbände hatten insbesondere geltend gemacht, dass der Ausbau gegen zwingende Vorschriften des europäischen Naturschutzrechts verstoße, dass weniger naturbelastende Alternativen vom Landkreis nicht geprüft bzw. ohne entsprechende Begründung verworfen seien und dass die erforderlichen Untersuchungen über die Auswirkungen des Straßenausbaus auf die Natur nicht vorlägen. Die Verbände hatten außerdem vorgetragen, dass die Straße nur noch in äußerst geringem Umfang genutzt werde, so dass es nicht erforderlich sei, sie mit dem üblichen Standard für Kreisstraßen auszubauen.

Die Gegenargumente des Landkreises, wonach die Straße insbesondere für den Schulbusverkehr erforderlich sei, waren aus Sicht der Verbände nicht stichhaltig, weil auch hierfür alternative Strecken zur Verfügung stehen. Dem gegenüber führten die Verbände die besondere Empfindlichkeit des Geländes um die Straße hinsichtlich zahlreicher geschützter europäischer Tier- und Pflanzenarten an.

Das OVG folgte der Argumentation der Verbände und wertete die Belange des Naturschutzes offensichtlich deutlich höher als den mit dem Ausbau der Straße verfolgten Zweck.

Der Vorsitzende des NABU Brandenburg, Tom Kirschey: „Wir bedauern, dass es nicht möglich war, mit dem Landkreis ohne ein Gerichtsverfahren vernünftig über Alternativen zu sprechen. Wir hoffen, dass der Landkreis die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nun zum Anlass nimmt, um von seiner Planung Abstand zunehmen und eine alternative Planung, die wir in dem Verfahren aufgezeigt haben, auf den Weg zu bringen. Nach all unseren Prüfungen ist es ohne Schwierigkeiten möglich, die Belange des Naturschutzes und die Erfordernisse des Straßenverkehrs hier durch eine alternative Trassenplanung in Einklang zu bringen.“

 

Für Rückfragen: NABU Brandenburg, Herr Mädlow, Tel: 0331-2015570

BUND Brandenburg, Herr Volpers, Tel: 0162-1772386

Rechtsanwalt Peter Kremer, Tel: 030-28876783

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/erfolg-gericht-untersagt-ausbau-der-kreisstrasse-7315/