BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


5. Januar 2007

Gericht stoppt Vattenfall-Kettensägen in Lacoma

Konzern versuchte der gerichtlichen Prüfung der Abbaggerung zuvorzukommen

Cottbus, 04.01.2007. Nachdem heute im Auftrag von Vattenfall überraschend mit Baumfällungen am Alten Hammergraben begonnen worden war, hat das Verwaltungsgericht Cottbus die Arbeiten am Nachmittag gestoppt. Damit darf Vattenfall keine weiteren Gehölze fällen, bis das Gericht die Klage der Naturschutzverbände gegen die Abbaggerung der Teichlandschaft geprüft hat.

Auf einer Länge von mehreren hundert Metern wurde mit der Rodung der Bäume am Hammergraben-Altlauf begonnen, der gleichzeitig ein technisches Denkmal und ein ökologisch besonders wertvoller Lebensraum ist. Der grrößte Teil der Hammergrabenlaufes blieb erhalten. Insgesamt will Vattenfall mehr als 4 km des Hammergrabens zerstören.

Der Konzern hatte noch vor Weihnachten gegenüber dem Gericht zugesagt, dass bis zum 15.Januar keine Maßnahmen zur Beeinträchtigung des Schutzgebietes "Lacomaer Teiche" durchgeführt werden. Mit den heute morgen eingeleiteten Arbeiten wurde der Energiekonzern klar wortbrüchig, denn der Baumbestand am Hammergraben ist elementarer Bestandteil des Schutzgebietes. Erst gestern hatte das Gericht einen Ortstermin für den 10.Januar angesetzt, um den Streitgegenstand zu besichtigen.

Um vor dem Gerichtsbeschluß möglichst viele Bäume fällen zu können, wurden die Arbeiten von einer Sicherheitsfirma mit Gewalt gegen protestierende Bürger durchgesetzt. Ein Grundeigentümer stellte Strafanzeige gegen die Sicherheitsmänner wegen Hausfriedensbruch. Weitere Bürger, die spontan gegen die Maßnahmen protestiert hatten, erwägen ebenfalls Anzeigen wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung.

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/gericht-stoppt-vattenfall-kettensaegen-in-lacoma/