BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


1. März 2007

Gericht stoppt vorerst Abbaggerung der Lacomaer Teiche

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute entschieden,dass Vattenfall sein Vorhaben der Beseitigung der Lacomaer Teiche sowie des

Hammergrabens einstweilen stoppen muss. Es wurde festgestellt, dass die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zum gegenwärtigen Zeitpunkt voraussichtlich rechtswidrig ist, da diese mit den zwingenden Vorgaben für das Landschaftsschutzgebiet nicht zu vereinbaren

ist. Die Befürworter der unsinnigen Abbaggerung haben eine klare Niederlage

erlitten. Wir gehen sehr optimistisch in das weitere Verfahren. In Lacoma soll eines der wertvollsten Schutzgebiete für eines der klimaschädlichsten Kraftwerke zerstört werden. Solche Projekte müssen bald der Vergangenheit angehören", sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA Brandenburg.

Das beklagte Landesbergamt wurde durch den Gerichtsbeschluss zur Durchführung eines ergänzenden Verfahrens verpflichtet, in dem über eine Ausgliederung der Teichgruppe aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entscheiden ist. Diese Entscheidung war bisher rechtswidrig unterlassen worden, obwohl die

Tagebauvorbereitung innerhalb des bestehenden Schutzgebietes erfolgen

sollte. Anderen, insbesondere europarechtlichen Argumenten für die

Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist das Gericht indessen nicht gefolgt. Dies halten die beteiligten Naturschutzverbände für klar

europarechtswidrig und werden den Beschluss diesbezüglich in den nächsten Tagen gründlich auswerten. Der Beschluss kann allerdings auch noch vom

Oberverwaltungsgericht überprüft werden, wenn dieses von der beklagten

Landesbergbehörde oder dem Energiekonzern Vattenfall angerufen wird. Bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung, fällt die Entscheidung in einem mehrmonatigen Hauptsacheverfahren.

Die GRÜNE LIGA Brandenburg führt das Verfahren mit Unterstützung der Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD. Ein Hintergrundpapier zur fehlenden Notwendigkeit des Vorhabens für

das Allgemeinwohl ist als pdf-Datei auf der Internetseite www.lacoma.info

abrufbar. Am Sonntag, dem 4.3.2007 um 14:00 Uhr, findet zudem die monatliche

öffentliche Wanderung durch die Lacomaer Teichlandschaft statt, zu der alle

interessierten Bürger herzlich eingeladen sind.

Ansprechpartner:

Axel Kruschat, BUND Brandenburg, Tel. 0331 / 23 700 141; 0179 / 5911698

René Schuster, GRÜNE LIGA Brandenburg, Tel. 0151/ 144 20 487

Bettina Dannheim, ROBIN WOOD, Tel. 040 / 380 892 21; 0171 / 835 95 15

Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, Tel. 069 / 232071


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/gericht-stoppt-vorerst-abbaggerung-der-lacomaer-teiche/