9. November 2010
Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes beweist Rechtswidrigkeit der Alleenkonzeption
Ein heute bekannt gewordenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg beweist die Rechtswidrigkeit der Alleenkonzeption des Landes Brandenburg. Die Alleenkonzeption von 2007 legt die Anzahl der Nachpflanzungen für gefällte Alleebäume auf mindestens 5 000 fest. Fachleute haben ermittelt, dass jährlich bis zu 9 000 Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen gefällt werden müssen. Dadurch entsteht ein Defizit bei den Nachpflanzungen, das dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz widerspricht, das Nachpflanzungen in angemessenem Umfang fordert.
Axel Heinzel-Berndt sieht als eine der Vertrauenspersonen der Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen!" das Anliegen der 26 000 Unterstützerinnen und Unterstützer der Volksinitiative durch das Gutachten bestätigt. BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat appelliert an den Landtag, die für den 11. November in der Landtagssitzung geplante Ablehnung der Volksinitiative noch einmal zu überdenken. Kruschat: "Der beste Weg, den rechtswidrigen Zustand zu beenden, ist die Zustimmung zur Volksinitiative."