4. August 2010
IHK beim Ausbau der Machnower Schleuse auf dem Holzweg
Bezug nehmend auf die jüngsten Äußerungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) Potsdam und Ostbrandenburg sagt Ursula Theiler von der Bürgerinitiative "Pro Kanallandschaft Kleinmachnower Schleuse" als Vertreterin des Aktionsbündnisses gegen den Havelausbau: "Kleinmachnow als ein Nadelöhr für den Schiffsverkehr von und nach Ostbrandenburg und Polen zu bezeichnen, zeugt schlicht von mangelnder Sachkenntnis. Hier befinden sich beide IHKs auf dem Holzweg. Auf den Wasserweg kommen sie so jedenfalls nicht."
Der Teltowkanal ist und bleibt auch in Zukunft eine Wasserstraße der Kategorie IV, auf der Europaschiffe mit einer Länge von 85 Metern und einer Breite von 9,50 Metern sowie entsprechende Schubverbände mit einer Länge von 125 Metern fahren dürfen. Größere Schubverbände, für welche die 190 m-Schleuse geplant wurde, dürfen dort nicht fahren und können nicht bis zur Schleuse gelangen. Eine im Auftrag des Bundesverkehrsministeriumds erstellte Güterverkehrsprognose geht im übrigen davon aus, dass die Gütertransporte auf den Binnenwasserstraßen Brandenburgs rückläufig sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Kapazität des Teltowkanals aktuell nicht einmal zu 20 Prozent ausgelastet ist, ist ein Ausbau also mehr als fragwürdig. Zudem hat sich die Schleusungskapazität der Kleinmachnower Schleuse aktuell durch die Fertigstellung der Mittelkammer deutlich erhöht. Für die Regelschubverbände halbiert sich die Schleusungszeit bereits unter den jetzigen Bedingungen, da der Verband entkoppelt und gleichzeitig durch beide Schleusenkammern geschleust werden kann.
Die Bürgerinitiative befürwortet explizit eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Binnenschifffahrt. Wasserstraßenausbau sollte sich jedoch am Verkehrsbedarf und an den ökologisvchen Gegebenheiten orientieren. Deshalb setzen wir uns auch für die Sanierung der Machnower Schleuse ein und haben einen Vorschlag zum Ausbau auf 115 Meter Lännge einschließlich Neuordnung der Vorhäfen mit Koppel- und Liegestellen erarbeitet. Eine 115-Meter-Schleuse ist bedarfsgerecht und gewährleistet, dass Baumfällungen und andere Eingriffe in den Uferbereich minimiert werden können.
Nachdem der Berliner Senat im Oktober 2001 beschlossen hatte, den Osthafen in Berlin zu schließen, womit er als Zielhafen des Verkehrsprojektes Nr. 17 Deutsche Einheit (VDE 17) entfiel, ist der Teltowkanal schon seit dem Planfeststellungsbeschluss von 2002 nicht mehr Teil des VDE 17. "Wie groß auch immer die Schleuse gebaut wird, das VDE 17 kann sie weder befördern noch gefährden," so Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg.