27. September 2006

Industrielle Schweinehaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz - Umwelt- und Tierschutzverbände übergeben Gutachten

Potsdam/Berlin: Die im nordbrandenburgischen Haßleben geplante überdimensionierte Schweinemastanlage widerspricht dem Tierschutzgesetz. Dies belegen ein fachliches und ein juristisches Gutachten, die morgen vom Deutschen Tierschutzbund, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), PROVIEH und der Haßlebener Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein" beim Landesumweltamt in Potsdam eingereicht werden. Die Gutachten analysieren die tierschutzrechtlichen Defizite von Mastanlagen wie der in Haßleben, wo rund 85000 Schweine gehalten werden sollen. Die Verbände fordern, den Bau dieser Anlage und ?hnliche Vorhaben in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nicht zu genehmigen.

Nicht artgerechte Ställe würden bisher mit dem Argument genehmigt, sie seien wirtschaftlich notwendig. Laut Tierschutzgesetz dürfen jedoch Tiere keinen vermeidbaren Leiden ausgesetzt werden. Da auch tiergerechte Schweineställe den Bauern Einkommen sicherten, sind laut Rechtsgutachten nur Nutztierhaltungen zulässig, wenn die Tiere nicht leiden.

Im Fachgutachten "Zur Tiergerechtheit der intensiven Schweinehaltung" des Lehrstuhls für Landwirtschaft der Fachhochschule Eberswalde werden Daten über Verletzungen von Schweinen in hoch industrialisierten Haltungen nach Häufigkeit und Schwere ausgewertet und mit den Daten aus tiergerechten Ställen verglichen. Es zeigt sich, dass bei Schweinen aus der Massentierhaltung schmerzhafte Verletzungen und Krankheiten gehäuft auftreten. Bis zu 75 Prozent der Schweine leiden an Gelenkserkrankungen und 68 Prozent können wegen Sohlenverletzungen nur eingeschränkt laufen. Hinzu kommen Bissverletzungen und Hautinfektionen. Grund für die Erkrankungen ist das Einpferchen der Schweine in zu kleine Betonställe auf Spaltenböden ohne Stroh. Die Sterblichkeit liegt dort bis zu sechsmal höher als in Ställen mit viel Stroh und Freiraum. Von 26 Millionen Schweinen in Deutschland leben derzeit über 25 Millionen in industriellen Anlagen.

Um die Haltungsbedingungen für Schweine zu verbessern, sollten nach Auffassung der Verbände die Kriterien zur Genehmigung von Mastanlagen überarbeitet werden. Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und die Agrarminister der Länder müssten dafür sorgen, dass künftig nur Ställe erlaubt werden, die den Anforderungen des Tierschutzgesetzes Rechnung tragen. Außerdem müsse bei der Subventionsverteilung die steigende Nachfrage nach Öko- und Neuland-fleisch berücksichtigt werden. Es gelte, die nichtindustrielle, bäuerliche Schweinehaltung stärker zu fördern. Dies schone nicht nur Umwelt und Tiere, sondern schaffe bis zu dreimal so viele Arbeitsplätze wie die industrielle Massentierhaltung.

Eine Zusammenfassung des Gutachtens "Zur Tiergerechtheit der intensiven Schweinehaltung" und der rechtlichen Bewertung unter:

www.bund.net/lab/reddot2/pdf/zusammenfassung_gutachten_hassleben.pdf

Kontakt: Reinhild Benning, BUND-Agrarexpertin, Mobil: 0176-65098341, E-Mail: reinhild.benning@bund.net bzw. Almut Gaude, BUND-Pressestelle, Tel. 030-27586-464, www.bund.net; Dr. Elke Deininger, Deutscher Tierschutzbund, Tel. 0228- 60496-24; Tine L. Lentfer, PROVIEH, Agraringenieurin, Tel. 0431-24828-0, www.provieh.de




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