11. Juli 2007
Lacoma-Beschluss des OVG ist ein schwerer Rückschlag für den Europäischen Naturschutz
Die heutige Abweisung der Beschwerde der Naturschutzverbände durch das
Oberverwaltungsgericht ist ein schwerer Rückschlag für das FFH
Schutzgebietssystem der Europäischen Union. Das OVG hat die offensichtlichen
Verstöße gegen die FFH Richtlinie nicht zum Anlass genommen, die Abbaggerung
der Lacomaer Teiche zu stoppen und setzt sich damit über die klaren Vorgaben
des europäischen Gerichtshofes hinweg.
Die heutige Abweisung der Beschwerde der Naturschutzverbände durch das
Oberverwaltungsgericht muss nicht den Ende des Kampfes um den Erhalt der
Lacomaer Teiche bedeuten. Die Klägergemeinschaft wird die Möglichkeit
weiterer juristischer Schritte gegen die Zerstörung der geschützten
Landschaft durch den Braunkohletagebau intensiv prüfen. Fakten dürfen
momentan noch nicht geschaffen werden. Der Beschluss ist jedoch ein weitere
Beleg, dass die juristischen Instrumente zum
Schutz wichtiger Naturgüter nicht ausreichend sind.
"Das Gericht hat sich offenbar vor einer kritischen Betrachtung des
angeblichen Gemeinwohls gescheut. Die geplante Abbaggerung sichert nicht
annähernd so viele Arbeitsplätze, wie behauptet und ist für die
Energieversorgung nicht erforderlich." sagt René Schuster von der GRÜNEN
LIGA.
Das Großkraftwerk Jänschwalde ist Deutschlands zweitgrößter Klimasünder. Das
neue Emissionshandelsgesetz kann durch deutliche Mehrkosten zu einer
Verringerung seiner Auslastung ab 2008 führen.
"Es kann passieren, dass wegen geringerer Auslastung durch den
Emissionshandel genau die Kohle unter Lacoma überflüssig wird. Brandenburg
hätte durch einen Verzicht auf das Vorhaben die Chance, seinem
Klimaschutzzielen für 2010 wenigstens näher zu kommen." so Schuster.
Der Vattenfall-Konzern will die bedrohte Lacomaer Teichlandschaft bei
Cottbus für seinen Braunkohletagebau Cottbus-Nord zerstören. Ende Dezember
2006 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die
Zerstörung. Die GRÜNE LIGA ging maßgeblich unterstützt von den
Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD dagegen vor Gericht. In der
Hauptsache ist das Verfahren offen, dem Oberverwaltungsgericht lag das
Eilverfahren zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vor.
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes aus erster Instanz muß mit der
Durchführung des Vorhabens noch auf einen Ergänzungsbeschluß des Bergamtes
gewartet werden, der derzeit noch nicht vorliegt. Dies gibt den Klägern die
Möglichkeit, weitere Schritte gründlich zu prüfen.
Ansprechpartner:
René Schuster 0151-14420487
Axel Kruschat 0331-23700141