BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. Juli 2007

Lacoma-Beschluss des OVG ist ein schwerer Rückschlag für den Europäischen Naturschutz

Die heutige Abweisung der Beschwerde der Naturschutzverbände durch das

Oberverwaltungsgericht ist ein schwerer Rückschlag für das FFH

Schutzgebietssystem der Europäischen Union. Das OVG hat die offensichtlichen

Verstöße gegen die FFH Richtlinie nicht zum Anlass genommen, die Abbaggerung

der Lacomaer Teiche zu stoppen und setzt sich damit über die klaren Vorgaben

des europäischen Gerichtshofes hinweg.

Die heutige Abweisung der Beschwerde der Naturschutzverbände durch das

Oberverwaltungsgericht muss nicht den Ende des Kampfes um den Erhalt der

Lacomaer Teiche bedeuten. Die Klägergemeinschaft wird die Möglichkeit

weiterer juristischer Schritte gegen die Zerstörung der geschützten

Landschaft durch den Braunkohletagebau intensiv prüfen. Fakten dürfen

momentan noch nicht geschaffen werden. Der Beschluss ist jedoch ein weitere

Beleg, dass die juristischen Instrumente zum

Schutz wichtiger Naturgüter nicht ausreichend sind.

"Das Gericht hat sich offenbar vor einer kritischen Betrachtung des

angeblichen Gemeinwohls gescheut. Die geplante Abbaggerung sichert nicht

annähernd so viele Arbeitsplätze, wie behauptet und ist für die

Energieversorgung nicht erforderlich." sagt René Schuster von der GRÜNEN

LIGA.

Das Großkraftwerk Jänschwalde ist Deutschlands zweitgrößter Klimasünder. Das

neue Emissionshandelsgesetz kann durch deutliche Mehrkosten zu einer

Verringerung seiner Auslastung ab 2008 führen.

"Es kann passieren, dass wegen geringerer Auslastung durch den

Emissionshandel genau die Kohle unter Lacoma überflüssig wird. Brandenburg

hätte durch einen Verzicht auf das Vorhaben die Chance, seinem

Klimaschutzzielen für 2010 wenigstens näher zu kommen." so Schuster.

Der Vattenfall-Konzern will die bedrohte Lacomaer Teichlandschaft bei

Cottbus für seinen Braunkohletagebau Cottbus-Nord zerstören. Ende Dezember

2006 genehmigte das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe die

Zerstörung. Die GRÜNE LIGA ging maßgeblich unterstützt von den

Umweltorganisationen BUND, NABU und ROBIN WOOD dagegen vor Gericht. In der

Hauptsache ist das Verfahren offen, dem Oberverwaltungsgericht lag das

Eilverfahren zur Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vor.

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes aus erster Instanz muß mit der

Durchführung des Vorhabens noch auf einen Ergänzungsbeschluß des Bergamtes

gewartet werden, der derzeit noch nicht vorliegt. Dies gibt den Klägern die

Möglichkeit, weitere Schritte gründlich zu prüfen.

Ansprechpartner:

René Schuster 0151-14420487

Axel Kruschat 0331-23700141


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/lacoma-beschluss-des-ovg-ist-ein-schwerer-rueckschlag-fuer-den-europaeischen-naturschutz/