BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


27. November 2006

Naturschutzverbände prüfen Rechtsmittel gegen Vattenfall-Arbeiten in der Spreeaue

Drei brandenburgische Naturschutzverbände prüfen rechtliche Schritte gegen Maßnahmen des Energiekonzerns Vattenfall in der Spreeaue, mit denen heute begonnen werden soll.

„Die Genehmigung wurde regelrecht heimlich erteilt. Wenn wir jetzt nicht einschreiten, wird die Spreeaue in Kürze wie ein Kiestagebau aussehen. Ein großer Teil der Maßnahmen ist dabei unnötig oder richtet sogar dauerhaft Schaden an.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Die Landesbergbehörde hat den vorzeitigen Beginn der Maßnahmen angeordnet, die als Ersatz für die Lacomar Teiche dienen sollen. Über deren Zerstörung ist jedoch noch keine Entscheidung getroffen.

„Eine Zerstörung der Lacomaer Teiche wäre nicht mit europäischem Recht vereinbar, über die einschlägigen Urteile kann sich auch die EU-Kommission nicht hinwegsetzen. Die Teiche müssen nicht in der Spreeaue kompensiert, sondern für die Menschen der Region erhalten werden. Falls wirklich ein Planfeststellungsbeschluss dicht bevorsteht, wird er klar rechtswidrig sein. Die angekündigte Stellungnahme der Europäischen Kommission werden die Verbände in den nächsten Wochen intensiv auswerten.“

Der Naturschutzverband GRÜNE LIGA Brandenburg wird mit Unterstützung von BUND und NABU gegen den vorzeitigen Beginn Rechtsmittel einlegen, um die Arbeiten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Lacomaer Teiche zu stoppen.

HINTERGRUND-Information

Viel Unterstützung für Lacomaer Teiche

Die Lacomaer Teiche bei Cottbus will Vattenfall für den Braunkohlentagebau Cottbus-Nord zerstören. Das Gebiet, das auf engem Raum etwa 170 bedrohte Arten beherbergt ist jedoch geschützt. Im laufenden Planfeststellungsverfahren sprachen sich etwa 2000 Bürger mit Einwendungen gegen das Vorhaben von Vattenfall aus. Kürzlich fanden sie prominente Unterstützung bei Künstern wie Manfred Krug, Peter Sodann und Gerhard Schöne sowie Politikern aller Bundestagsfraktionen.

Planfeststellung widerspräche EU-Rechtssprechung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14.9.2006 macht die Beeinträchtigung von Schutzgebieten wie der Lacomaer Teiche von der Fertigstellung der europaweiten Schutzgebietsliste abhängig. Die wird in diesem Jahr nicht mehr möglich sein. Auch die heute in der Presse angekündigte Stellungnahme der EU-Kommission kann sich über diese Rechtslage nicht hinwegsetzen. Deshalb sind bei einem noch in diesem Jahr beabsichtigten Planfeststellungsbeschluß rechtliche Fehler vorprogrammiert.

Angebliche Kompensation zerstört Natur

Die Maßnahmen, die als Ausgleich für die geplante Abbaggerung der Lacomaer Teiche dienen sollen, greifen selbst in wertvolle Naturräume ein, schädigen geschützte Arten und Lebensräume. Der Zulassungsbescheid blendet diese Probleme völlig aus.

So liegen die Maßnahmen im Vogelschutzgebiet („special protected area“) „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“, dass unter anderen dem Schutz des Drosselrohrsängers und des Ortolans dienen soll. Genau diese zwei Arten werden durch die Maßnahmen verdrängt, der Rohrsänger durch Beseitigung der Schilfflächen an der Spree und der Ortolan durch Verlust von Offenlandflächen. Auch umfangreiche Baumfällungen und das Zupflanzen geschützter Feuchtwiesen werden mit dem Bescheid erlaubt.

Naturschutzverbände nicht angehört

„Zum Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahmen hätte das Bergamt schon Anfang Oktober die Naturschutzverbände anhören müssen. Das dies unterblieb ist klar rechtswidrig“ erklärt Rechtsanwalt Dirk Tessmer, der die GRÜNE LIGA vertritt. „Das Amt versuchte offenbar, auch die Genehmigung erst bekanntzumachen, wenn die Bagger und Motorsägen schon arbeiten.“

Maßnahmen nicht reversibel

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns wird unter anderem auch damit begründet, dass die zugelassenen Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden könnten. Das trifft aber zum Beispiel auf Gehölzfällungen und das Wegschieben von Schilfbeständen auf keinen Fall zu. Für Vogelarten wie Ortolan und Drosselrohrsänger fallen mindestens zwei Brutperioden aus.

Lacoma erhalten heißt Klima schützen

Ein Ausgleich für die Lacomaer Teiche ist bereits deshalb unnötig, weil Brandenburg nur bei Verzicht auf die Kohle unter Lacoma eine Cance hat, sein Klimaschutzziel von 53 Millionen Tonnen Kohlendioxid im Jahr 2010 zu erreichen. Allein der Wärmerekord in der Lausitz am gestrigen 26.November sollte Mahnung genug sein, Klimaschutz in Brandenburg endlich nicht nur als Worthülse zu benutzen, sondern die Braunkohleverstromung zu reduzieren.

 

Pressekontakt:

Rene Schuster (Grüne Liga) T: 0151/14420487

Thorben Becker (BUND) T:0171/6065225

Wolfgang Mädlow (NABU) T:0331/2015574

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/naturschutzverbaende-pruefen-rechtsmittel-gegen-vattenfall-arbeiten-in-der-spreeaue/