17. August 2011

Umweltschützer fordern Wassernutzungsentgelt für Vattenfall

In der heutigen Anhörung im Landtagsausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes forderten die Umweltschutzverbände, Vattenfall zur Zahlung des Wassernutzungsentgeltes für die Grundwasserabsenkung für die Braunkohlentagebaue zu verpflichten.

BUND-Landesgeschäftsführer Burkhard Voß: „Für jährlich 212 Millionen Kubikmeter Grundwasser, das ausschließlich für die Grundwasserspiegelabsenkung für Braunkohlentagebaue gefördert wird, soll weiterhin kein Wassernutzungsentgelt erhoben werden.“

Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA ergänzte: „Das Wassernutzungsentgelt bedarf einer grundsätzlichen Anpassung, da bislang die wieder in ein Gewässer eingeleitete Wassermenge komplett von der Entgeltpflicht befreit ist. Brandenburg verzichtet beim Braunkohlebergbau auf 90 % der möglichen Einnahmen, obwohl das entnehmende Unternehmen Vattenfall einen eindeutigen wirtschaftlichen Vorteil von der Entnahme hat. Das traditionelle Braunkohleland Nordrhein-Westfalen hat hingegen im Juli diesen Jahres beschlossen, auf sämtliches vom Braunkohlenbergbau abgepumpte Grundwasser ein Entgelt zu erheben und damit die gesellschaftlichen Kosten verursachergerecht umzulegen. Die Mehreinnahmen von bis zu 25 Millionen Euro kann Brandenburg gut gebrauchen. In Zeiten zurückgehender Gewerbesteuern des Vattenfall-Konzerns könnte das Geld so in der von den Bergbaufolgen betroffenen Region gehalten werden.“

Die Umweltschützer untermauerten ihre Forderung in einer Kundgebung vor dem Landtag, bei der ein symbolischer Platzeck symbolisches Geld auf die Straße warf.

Ein weiterer Kritikpunkt der Naturschützer am Gesetzesentwurf der Landesregierung ist die Finanzierung der Wasser- und Bodenverbände. BUND-Landesvorsitzender Burkhard Voß in der Anhörung: „Es kann nicht sein, dass die Besitzer von Wald- und Naturschutzflächen im gleichen Umfang an den Kosten der Gewässerunterhaltung beteiligt werden wie die Landwirte. Hier sollte das Vorteilsprinzip gelten.“ Außerdem forderte Voß rechtssichere Regelungen zum Eigentum bei Verlandungsflächen im Uferbereich von Gewässern.

Für Rückfragen: BUND-Landesgeschäftsstelle, Tel. 0331-237 00 141, GRÜNE LIGA, Bundeskontaktstelle Wasser, Tel. 030-40 39 35 30




Ihre Spende hilft.

Suche