BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


23. April 2014

Vertrag zwischen Landesregierung und Vattenfall nimmt Gemeinden das Mitspracherecht

Der Vertrag zwischen Landesregierung Brandenburg und der Vattenfall Europe Mining AG führt nicht zu einem sozialverträglichen Aufschluss des neuen Tagebaus Welzow-Süd II. An keiner Stelle des Vertrages wird festgelegt, was eintritt, wenn Vattenfall die sowieso schon sehr vagen Auflagen dieses Vertrages nicht einhält. Es entsteht also faktisch keine Bindung des Konzerns an irgendeine über das bisherige Verfahren hinausgehende Auflage.

Vielmehr entmachtet der Vertrag die betroffenen Gemeinden von ihrem Mitspracherecht bei der Gestaltung der Umsiedlungsverträge. Wörtlich heißt es in §2 Abs. 4 des Vertrages: "Sollte ein Umsiedlungsvertrag zwischen einer betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft und VEM nicht rechtzeitig zu Stande kommen, werdend das Land und VEM in Verhandlungen zum Abschluss eines Umsiedlungsvertrages auf der Grundlage der Kriterien der Sozialverträglichkeit des Braunkohleplanentwurfes eintreten." (Seite 3).

"Dieser Vertrag ist ein weiteres Beispiel, wie sich die Vattenfall Lobby gegenüber der Landesregierung auf Kosten der Region durchsetzt", so Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. "Die Landesregierung will suggerieren, dass die Sozialverträglichkeit der Zwangsumsiedlungen gewährleistet ist. In Wirklichkeit wird den betroffenen Gemeinden aber die Mitsprache genommen", so Kruschat.

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Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/vertrag-zwischen-landesregierung-und-vattenfall-nimmt-gemeinden-das-mitspracherecht/