BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


19. Januar 2011

NABU und BUND zum Windkrafterlass des Landes Brandenburg

Der Naturschutzbund (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Brandenburg unterstützen zwar grundsätzlich die Umsetzung der Energiestrategie des Landes im Bereich der Erneuerbaren Energien, für die es aus ihrer Sicht keine Alternative gibt. Doch gegenüber dem zum Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Windkrafterlass nehmen beide Naturschutzverbände eine differenzierte Haltung ein.
„Der Erlass führt nicht zu der erwünschten Planungssicherheit für Investoren und ist mit den pauschalen Festlegungen hinsichtlich der Pufferzonen zu Schutzgebieten EU-rechtswidrig“, sagt Tom Kirschey, Landesvorsitzender des NABU. Nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ist auch der Umgebungsschutz für EU-Schutzgüter klar vorgeschrieben. „Dem Ziel des natur- und landschaftsverträglichen Ausbau der Windenergie in Brandenburg und der Schaffung von Akzeptanz erweist der Erlass damit einen Bärendienst“, so Kirschey. „Es wird mehr Rechtsstreite und Planungsunsicherheit geben“, so der NABU-Vorsitzende. Bei den so genannten Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) weiche der Erlass von den erarbeiteten fachlichen Vorschlägen der Naturschutzverbände und der Europäischen Vogel- und Fledermausschutzverbände ab. Zudem seien die Schutzgebietsverordnungen oftmals defizitär.
Burkhard Voß, Vorsitzender des BUND Brandenburg: "Begrüßenswert ist, dass die Errichtung von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten ausgeschlossen ist. Den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und Forsten lehnen wir jedoch grundsätzlich ab, solange nicht durch belastbare Untersuchungen eine Gefährdung von Fledermäusen ausgeschlossen wurde."
Zwar erwähnt der Erlass die Ausweisung von Windkraftanlagen im Wald nicht ausdrücklich, aber die beabsichtigte grundsätzliche Vereinbarkeit von Windeignungsgebieten im Wald mit den dadurch berührten artenschutzrechtlichen Betroffenheiten hätte im Erlass strikter geregelt werden müssen. Nach Ansicht der beiden Naturschutzverbände wird es aus Sicht des Artenschutzes hierbei in erster Linie bei Fledermäusen und einigen Vogelarten zu erheblichen Konflikten kommen. Darüber hinaus erwarten die Naturschützer eine negative Beeinträchtigung des Waldökosystems.
NABU und BUND schlagen vor, anstatt der Prüfung der Ausweisung von Windeignungsgebieten an und in durch landesrechtliche Verordnung geschützte Gebiete die Flächen heranzuziehen, die bislang von den Regionalen Planungsgemeinschaften nach eigenen landschaftlichen Kriterien freigehalten wurden.
Zum Windkraftpositionspapier des NABU und des BUND Brandenburg:
http://brandenburg.nabu.de/imperia/md/content/brandenburg2/windkraft-kriterien-stellungnahme_-_april_2010.pdf

Rückfragen an: Tom Kirschey,  0172-3863968; Axel Kruschat, 0331–23700141


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/29/artikel/nabu-und-bund-zum-windkrafterlass-des-landes-brandenburg/