BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


12. Juli 2010

Brandenburg will die A14 nicht!

Das war eines der zum Teil überraschenden Ergebnisse, die sich bei der Erörterung der Einwendungen, die von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie von Umweltschutzverbänden zu dem geplanten Abschnitt VKE 5 (Verkehrseinheit 5) der A14 von Karstädt bis zur Landesgrenze MV abgegeben wurden, ergaben. In diesem Erörterungstermin, er fand am 6. Juli in Glövzin statt, konnte  der vom BUND beauftragte Fachanwalt anhand des aktuellen Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg belegen, dass zumindest der Abschnitt VKE 5 nicht mehr im Landesentwicklungsplan enthalten ist. Somit verstößt die A14 gegen Ziele der Landesentwicklung. Dieser Widerspruch konnte vom Vorhabenträger, der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), nicht aufgelöst werden. Rein formal dürfte dieser Abschnitt damit nicht genehmigungsfähig sein.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis der Erörterungen war, dass die einzelnen Abschnitte der A14 in Brandenburg nur im Zusammenhang zu haben sind. Das bedeutet, dass der Bau eines Abschnittes erst dann beginnt, wenn für den letzten Abschnitt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Das kann sich aber noch hinziehen, weil die Planfeststellung für den Abschnitt von Wittenberge bis Karstädt (VKE 4) wegen gravierender Planungsmängel wahrscheinlich wiederholt werden muss. Hinzu kommt, dass die Finanzierung der VKE 5 nicht gesichert ist, weil die Finanzminister vereinbart haben, dass dieser Abschnitt frühestens 5 Jahre später als die VKE 4 gebaut werden soll.

Interessant waren auch Aussagen der DEGES zur vorgelegten Planung, aus denen man Kritik an den Unterlagen heraushören konnte – wurden diese doch noch von ihren Vorgängern, den Planern des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg erstellt. Der Wechsel zur DEGES als neuem Vorhabenträger erfolgte erst im laufenden Planfeststellungsverfahren, ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang.

Ein anderer Widerspruch, nämlich den der extrem voneinander abweichenden Verkehrsprognosen, konnte von der DEGES ebenfalls nicht aufgeklärt werden: so unterstellen die Planer eine Zunahme des Verkehrs von 12% bis 2025 im betroffenen Raum, die Gesamtverkehrsprognose Berlin-Brandenburg geht dagegen von einem Rückgang um rund 20% bis 2025 für denselben Raum aus. Logisch, dass man bei einer angenommenen Zunahme zu ganz anderen Ergebnissen kommt, was die Bedarfsrechtfertigung betrifft, als bei einer Abnahme des Verkehrs. Die DEGES führt die Differenz auf unsachgemäße Annahmen seitens der Länder Berlin und Brandenburg zur künftigen Entwicklung der Kosten und des Tempolimits im Straßenverkehr zurück.

Es stellte sich auch heraus, dass viele andere Aspekte bei der bisherigen Planung unberücksichtigt blieben, so z.B. die Auswirkungen der enormen Baustofftransporte. Nach den Planungen sind ca. 80.000 LKW-Fahrten a 20 t erforderlich. Die Planer konnten nicht sagen, über welche Straßen und über welchen Zeitraum diese Transporte rollen werden.
Auch die Verkehrsbelastung der B5 und deren Auswirkungen auf Betroffene für den Fall, dass die VKE 5 gar nicht gebaut wird, blieben bisher unberücksichtigt. Nach den Prognosen der Planer sollen täglich 23.000 Kfz auf der A14 zwischen Wittenberge und der Landesgrenze zu Mecklenburg fahren. Bisher sind es ca. 6.500 Kfz. Sollte die Prognose tatsächlich eintreffen, würden also viermal so viele Autos die B5 befahren wie heute.
Die DEGES konnte auch keine Aussagen über einen Ersatz für Grundstücksverluste von Landwirten machen, da die Flurneuordnung erst 10 Jahre nach dem Bau beendet sein soll. Die Forderung Betroffener, dafür einige der zurzeit zum Verkauf stehenden BVVG-Grundstücke vorzuhalten, wurde abgelehnt. Solange kann kein Bauer ohne Land überleben.

Wilfried Treutler, BUND-Kreisverband Prignitz


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/32/artikel/brandenburg-will-die-a14-nicht/