6. Dezember 2005
5 Jahre Alleen-Erlass: 6231 Alleebäume verschwunden!
Brandenburgs Alleen sind in Gefahr. Landesverkehrsminister Frank Szymanski lässt Tausende Alleebäume fällen und viel zu wenig nachpflanzen. Das verstößt gegen den im Jahr 2000 geschaffenen Brandenburger Alleen-Runderlass. Er verpflichtet das Verkehrsministerium dazu, jeden gefällten Alleebaum durch einen neuen zu ersetzen. Tatsächlich aber sind zwischen 2001 und 2004 - nach amtlichen Angaben - 6.231 Alleebäume zu wenig nachgepflanzt worden. Das kritisierte heute die Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen. Um dem Protest öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, verkleideten sich etwa ein Dutzend AlleenschützerInnen als Bäume und füllten symbolisch die Alleen-Lücken an der B273 am Kleinen Heineberg in Potsdam. Außerdem spannten sie zur Information der AutofahrerInnen ein Transparent mit der Aufschrift "6231 Alleebäume verschwunden" auf.
An Landes- und Bundesstraßen in Brandenburg wurden in den Jahren 2001 bis 2004 18.964 Alleebäume gefällt und nur 12.733 neu gepflanzt. Noch schlimmer ist die Situation der Straßenbäume, also von Bäumen, die einzeln oder in bereits sehr lückigen Alleen stehen. Von ihnen wurden allein im Jahr 2004 11.235 gefällt und lediglich 4.644 neu gepflanzt.
"5 Jahre Alleen-Erlass - aber die Alleen haben keinen Grund zu feiern!" meint Silke Friemel von der Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen. "Szymanski rechtfertigt die unterlassenen Nachpflanzungen damit, es fehle das Geld dafür. Ein Blick über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern aber zeigt, dass Alleenschutz auch in Zeiten knapper Kassen möglich ist. Wir fordern, dass auch in Brandenburg der Alleenschutz ernst genommen und ein Alleenfonds eingerichtet wird." In Mecklenburg-Vorpommern wird für jeden gefällten Baum eine Ausgleichszahlung in einen Alleenfonds geleistet. Aus diesem Topf werden Nachpflanzungen und Pflege bezahlt.
Das Brandenburger Verkehrsministerium aber blockiert - trotz der alarmierenden Zahlen - bislang die Einführung eines Alleenfonds. Damit wird der Runderlass "Nachhaltige und verkehrsgerechte Sicherung der Alleen in Brandenburg", den Umwelt- und Verkehrsministerium im Jahr 2000 gemeinsam ausgearbeitet hatten, ad absurdum geführt. Im Runderlass ist festgeschrieben, dass für jeden gefällten Alleebaum ein neuer gepflanzt werden muss. Dabei geht dieser Erlass noch nicht einmal soweit wie die entsprechende Vorschrift in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist jeder Alleebaum je nach Alter durch bis zu drei junge Bäume zu ersetzen.
Brandenburgs Alleen haben großteils bereits ein hohes Alter erreicht und sind durch Tausalz, unnötige und unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Mahd- und Anfahrschäden schwer geschädigt. Daher fordert die Schutzgemeinschaft - neben umfangreichen Nachpflanzungen und der Einrichtung eines Alleenfonds - die sachgerechte Pflege der Alleen, den Schutz der Bäume bei Straßenbauarbeiten sowie den konsequenten Verzicht auf das Ausstreuen von Tausalz in Alleen.
Weitere Informationen zum Problem der Nachpflanzungen