27. September 2005

BUND: Massentierhaltung ist Tierquälerei und vernichtet Arbeitsplätze!

Der Bund für Umwelt und Naturschutz hat sich auf seiner jährlichen Delegiertenkonferenz einstimmig gegen die geplante Schweinemastanlage in Haßleben ausgesprochen.

"Der BUND Brandenburg wird weiterhin das Genehmigungsverfahren begleiten und die Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein" unterstützen." So Burkhard Voß Landesvorsitzender des BUND. "Wir werden das Thema wegen seiner bundesweiten Bedeutung in der Bundesdelegiertenversammlung zur Sprache bringen." Im Zusammenhang mit dem Bau der SMA in Haßleben bekräftigt der BUND Brandenburg seine generelle Ablehnung der Massentierhaltung.

Hintergrund:

Der Bau der SMA Haßleben als Anlage zur Massentierhaltung widerspricht den ethischen und moralischen Grundsätzen des BUND. So wie die Anlage geplant ist, kann eine tiergerechte Haltung nicht erfolgen. 85.000 Tiere würden auf engstem Raum zusammen gepfercht, könnten sich kaum bewegen, geschweige denn ihrem natürlichen Verhalten nachgehen. Die Tiere würden im Dämmerlicht vor sich hin vegetieren und an Schwanz und Zähnen verstümmelt.

Der gewählte Standort ist für eine solche Anlage völlig ungeeignet. Die Anlage soll in einem schmalen Korridor zwischen Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Uckermärkische Seen errichtet werden. Dieses wald- und seenreiche Gebiet ist zum einen ein traditionell wichtiges Urlaubsgebiet mit stetig wachsender Beliebtheit. Zum anderen sind die meisten Äcker drainiert und entwässern in die umliegenden Seen. Die Verteilung der enormen Gülle-Mengen würden das ökologische Gleichgewicht gefährden. Zusätzlich würde der Schwerlastverkehr im Umkreis von 30 km stark zunehmen - eine Zumutung für die Bewohner von Haßleben und darüber hinaus. Dazu käme der Gestank.

Das bisherige Verfahren zeigt große Lücken und zahlreiche Wiedersprüche in den Antragsunterlagen. Auf die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens wurde nur unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet. Diese werden jedoch in den Antragsunterlagen für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht eingehalten. Die ersten öffentlichen Erörterungstermine beim Landesumweltamt offenbarten weitere gravierende Mängel der Antragsunterlagen.




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