9. November 2005
Keine Windparke in Landschaftsschutzgebieten! BUND kritisiert Planungen im LSG Baruther Urstromtal
Die Windkraft ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung. Dabei darf sie aber nicht im Konflikt mit dem Natur- und Landschaftsschutz stehen. Deshalb kritisiert der BUND die geplanten Anlagen in Baruth und fürchtet eine negative Vorbildwirkung, von der auch andere Landschaftsschutzgebiete (LSG) betroffen sein könnten. In einem Brief fordert der BUND den Baruther Bürgermeister Peter Ilk auf, den Bau der Anlagen nochmals zu überdenken.
Im LSG "Baruther Urstromtal/Luckenwalder Heide" sollen in einem geschlossenen Waldgebiet rund 50 Windkraftanlagen (WKA) errichtet werden. Dabei zählen Landschaftsschutzgebiete gemäß Windkrafterlass des Umweltministeriums zu "Tabubereichen".
Im Falle der Windkraftanlagen im Baruther Urstromtal stehen insbesondere Natur- und Landschaftsschutzbelange gegen das geplante Vorhaben. Die Anlagen würden das Landschaftsbild des erst im Februar 2005 ausgewiesenen LSG erheblich verändern. Durch den Standort im Wald wären Rotorhöhen von mindestens 160 Meter nötig. Das Gebiet ist Brutplatz für Fischadler und Schwarzstorch. Der gemäß des Windkrafterlasses erforderliche Mindestabstand von 1000 Meter zu Brutgebieten gefährdeter Vogelarten wird ignoriert. Im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage leben zahlreiche geschützte Arten, wie Seeadler und Kornweihe.
"Als Umweltverband unterstützen wir natürlich die Windkraft als erneuerbarer Energieträger", betont BUND-Landesvorsitzender Burkhard Voß. "Dennoch muss der Natur- und Artenschutz oberste Priorität haben. Anlagen wie diese können seltene Vogelarten gefährden und bedürfen deshalb einer genauer Prüfung."
Zudem könne der Bau einer Anlage im LSG eine Signalwirkung auf andere Gemeinden haben, so dass bald auch in weiteren Schutzgebieten der Bau von Windkraftanlagen zu befürchten sei, betonte Voß weiter. Auch deshalb wende sich der BUND mit Nachdruck gegen die Planungen in Baruth.