10. August 2005

BUND: Loblied auf Hochwasserschutz unangebracht!

Als unangebracht bezeichnet BUND Landesvorsitzender Burkhard Voß die Aussage von Minister Woidke, dank der Bemühungen Brandenburgs sei es gelungen, im Frühjahr 2005 das Hochwasserschutzgesetz im Bundesrat zu verabschieden. "Aufgrund der Einwände von Brandenburg und Baden-Württemberg musste die Verabschiedung dieses Gesetzes mehrmals vertagt werden", stellt Voß klar. Den damals von der Landesregierung ins Feld geführten Einwand, die Kosten für die Vermessung und Ausweisung von Überflutungsgebieten seien zu hoch, hatte der BUND schon Ende 2004 in Anbetracht der Schäden durch Überschwemmungen als absurd und vorgeschoben kritisiert.

Zwar gebe es durchaus positive Entwicklungen im Brandenburger Hochwasserschutz. So begrüßt der BUND die Deichrückverlegungen an der Elbe bei Lenzen und Rühstädt als beispielhafte Maßnahmen.

Generell werde jedoch zu sehr auf den technischen Hochwasserschutz gesetzt, zum Beispiel an der Oder. Hier sei von den nach dem Hochwasser 1997 angedachten neu zu schaffenden Überschwemmungsflächen bis heute nicht eine einzige umgesetzt worden. Statt dessen wurden mit großem finanziellen Aufwand die Deiche erneuert. "Flüsse müssen sich bei Hochwasser ausdehnen können. Statt Geld in immer höhere und stärkere Deiche zu stecken, sollten lieber Überflutungsflächen geschaffen werden. Nur so verlangsamen sich Flutwellen und die Hochwasser-Auswirkungen sind weniger dramatisch", betont Burkhard Voß. Dies sei nicht nur sinnvoller Hochwasser- sondern auch Naturschutz. Intakte Flussauen speichern Wasser wie ein Schwamm und können so die Auswirkungen des Klimawandels (Trockenheit, Niedrigwasser) abmildern.




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