BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


26. August 2005

Geplante Schweinemast in Haßleben: Erörterungstermin offenbart gravierende Lücken in den Antragsunterlagen

Nach drei der angesetzten vier Tage konnte erst ein Bruchteil der über 1200 Einwendungen gegen das Vorhaben zur Errichtung einer Schweinemastanlage für über 85.000 Tieren im brandenburgischen Haßleben erörtert werden. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur die Lage in einem empfindlichen Naturraum, die von den Naturschutzverbänden als kritisch beurteilt wird, viele Fragen aufwirft.

Vielmehr stellt die Nähe der industriellen Tierhaltung zur vorhandenen Wohnbebauung die Genehmigungsbehörde vor große Probleme hinsichtlich des Planungsrechts.

Noch schwerer wiegt die offenbar unzureichende Eignung der riesigen, aus DDR-Zeiten stammenden Stallanlagen für das geplante Vorhaben. Zu den Fragen nach einer möglichen Gefährdung durch Asbest, das beim Bau der Stallanlagen verwendet wurde, mussten die zuständigen Behörden den Teilnehmern am Erörterungstermin sogar eingestehen, dass sie diesem Problem noch gar nicht nachgegangen sind! In den Antragsunterlagen wird dazu nichts gesagt. Hier besteht offensichtlich noch erheblicher Kontroll- und Untersuchungsbedarf, bevor über eine Genehmigung nachgedacht werden kann.

Die Tatsache, dass die üblichen Standards des Brandschutzes für Industriebauten wegen der Größe der Gebäude nicht eingehalten werden können, war vom Bauordnungsamt jedoch erkannt worden. Frühzeitig wurden Nachforderungen an den Antragsteller Harri van Gennip zu seinem Brandschutzkonzept gestellt, die bis heute nicht erfüllt worden sind.

Rechtsanwalt Peter Kremer, der nicht nur die Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben" und zahlreiche Verbände wie den BUND sondern auch mehrere hundert Privatleute und Grundstückseigentümer vertritt, hatte im Verlauf der Erörterung mehrfach Grund, einen Abbruch des Verfahrens zu beantragen. Dem folgte die Genehmigungsbehörde bisher nicht. Endgültige Entscheidungen wurden jedoch noch nicht getroffen.

Am kommenden Dienstag (6. September) wird die Erörterung mit den Einwendungen zum Tierschutz und zu den Auswirkungen des Verkehrs und des Verkehrslärms fortgesetzt. Alle weiteren Fragen, z.B. des Umweltschutzes von der Gülleausbringung bis zur Schädigung des Waldes und zur Beeinträchtigung der Tourismuswirtschaft können erst zu einem späteren Termin behandelt werden, der vom Landesumweltamt noch öffentlich bekannt zu geben ist.

Fachliche Fragen: Thomas Volpers, E-Mail: thomas.volpers@bund.net, Tel.: 039885-3287.

 

 

 

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/59/artikel/geplante-schweinemast-in-hassleben-eroerterungstermin-offenbart-gravier/