11. Juli 2016
Bäume schützen
Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Neuauflage seiner Baumschutzbroschüre herausgegeben.
In den Kreisen, Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg bestehen viele unterschiedliche Regelungen zum Baumschutz. So kann sogar in einer Gemeinde innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine andere Rechtslage bestehen als im Außenbereich. In der Broschüre wird ein Überblick darüber gegeben, welche Baumschutzverordnung und welche Baumschutzsatzung wo gilt. Außerdem werden Ansprechpartner benannt, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Baumschutz zuständig sind. In einfacher Form werden Baumschäden erklärt, die Grund für Fällungen sein können. Es wird darüber informiert, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September einen jeden Jahres Bäume grundsätzlich nur mit Ausnahmegenehmigung gefällt werden dürfen. Durch einen speziellen Paragrafen des Brandenburgischen Naturschutzanpassungsgesetzes werden Alleebäume besonders geschützt.
Sie können diese Broschüre beim BUND Brandenburg, Friedrich-Ebert-Straße 114 A, 14467 Potsdam, Tel. 0331-237 00 141, bund.brandenburg@bund.net bestellen. Über eine Spende würden wir uns freuen. Sie können auch eine Datei der Broschüre im Internet finden.