23. Juni 2005

Fahrverbote bei Feinstaub-Belastung nicht ausschließen!

In absehbarer Zeit werden in Cottbus die Feinstaub-Grenzwerte zum 35. Mal überschritten werden. Zeit zum Handeln - doch die Stadtverwaltung schließt von vornherein ein generelles Fahrverbot aus. Das kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Brandenburg: Fahrverbote für Diesel ohne Rußfilter können die Anwohner effektiv vor den giftigen Staubpartikeln schützen.

In Cottbus ist der zulässige Grenzwert für Feinstaub bereits 33 Mal in diesem Jahr überschritten worden. Laut EU-Richtlinie darf der Grenzwert (50 Mikrogramm Feinstaub auf einen Kubikmeter Luft) nicht an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Dann sind konkrete Maßnahmen erforderlich, die in einem Luftreinhalteplan festgehalten werden müssen.

"Jährlich sterben mehrere tausend Menschen an den Folgen der Feinstaubbelastung", betont BUND Landesvorsitzender Burkhard Voß. Sollten die Grenzwerte zum 35. Mal überschritten werden, sei schnelles Handeln unumgänglich: "Dann müssen ältere Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter und entsprechende EU-Abgasnorm runter von der Straße. Schließlich haben die Anwohner ein Recht auf gute Luft."




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