17. Juni 2005

BUND kritisiert Änderung des Zulassungsrechtes für Windkraftanlagen

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des Zulassungsrechtes für Windkraftanlagen zugestimmt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) kritisiert die neue Verordnung, da nun die Öffentlichkeitsbeteiligung auf Anlagen beschränkt wird, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Der von der Brandenburgischen Landesregierung eingebrachte Antrag wurde heute einstimmig vom Bundesrat beschlossen. Dadurch wird die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeschränkt, kritisiert der BUND Landesverband Brandenburg. Sie gilt nun nur noch für Anlagen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Damit hätten betroffene Anwohner nur noch bei Groß-Anlagen (ab 20 Windräder) ein Mitspracherecht.

"Natürlich ist die Windkraft ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung", betont BUND-Landesvorsitzender Burkhard Voß. "Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass es bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu Konflikten mit dem Natur- und Landschaftsschutz kommen kann. Deshalb muss auch in Zukunft die Öffentlichkeit frühzeitig in Windkraft-Planungen einbezogen werden. In diesem Sinne ist die Neuregelung, die sich rühmt, das Zulassungsverfahren zu vereinfachen, ein deutlicher Rückschritt."

 




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