BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


25. Oktober 2004

BUND rettet Linden in Caputh

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg und die Gemeinde Schwielowsee fanden am 22.10.2004 einen tragfähigen Kompromiss zum weiteren Ausbau der Straße der Einheit in Caputh.

Die Gemeinde folgt nach einer vierstündigen Marathonsitzung des Verwaltungsgerichtes dem Vorschlag des BUND. "Wir haben erreicht, dass nur 20 der insgesamt 68 Alleebäume anlässlich des Straßenausbaus gefällt werden dürfen", erklärte Burkhard Voß, Landesvorsitzender des BUND. Er erläuterte weiter: "14 Linden waren ohnehin zwischen den Parteien unstrittig, da sie der Gutachter als nicht überlebensfähig klassifiziert hatte, weitere 6 Bäume hat der BUND unter Bauchschmerzen zur Fällung zugestanden, da sie laut Aussage der Gemeinde im künftigen Verkehrsraum der Straße stehen würden". Damit kann - sofern die Gemeindevertretung diesem gerichtlichen Vergleich in der kommenden Gemeindevertretersitzung zustimmt - der Straßenausbau vorgenommen werden.

Sollte eine solche Zustimmung ausbleiben, so der vorsitzende Richter Dr. Semtner, ist mit einem Urteil "nicht vor zwei Jahren" zu rechnen. Das Gericht äußerte erhebliche naturschutzrechtlich begründete Zweifel gegenüber dem bisherigen Anspruch der Gemeinde auf Fällung der Bäume. Auch die Rechtmäßigkeit des Bescheids der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises stellte Dr. Semtner in Frage, so dass im Fall eines Urteils in zwei Jahren keinesfalls gesichert wäre, dass die Gemeinde als Sieger aus diesem Verfahren hervorgehen würde.

Die Gemeinde hatte bereits im Januar 2004 Widerspruch gegen den Bescheid des Landkreises auf Fällung von 14 Bäumen eingelegt und die Fällung von 28 Bäumen verlangt. Diesem Antrag hatte der Landkreis in seinem zweiten Bescheid entsprochen. Der Landkreis wies darauf hin, dass dieser Bescheid erst umsetzbar wäre, wenn die Naturschutzverbände zustimmen. Der BUND LV Brandenburg lehnte den Änderungsbescheid aus naturschutzrechtlichen Gründen ab und reichte eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. Bis zur Entscheidung der Klage dürfte keine einzige Linde gefällt werden. Sofern die Gemeindevertretung dieser gerichtlichen Vereinbarung Anfang November 2004 mehrheitlich zustimmt, ist der Weg frei für einen vernünftigen, den gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutz- und Alleenschutzgesetzes entsprechenden Ausbau der Straße, der behutsam und unter Aufsicht eines Baumsachverständigen durchgeführt werden soll. Dazu hat sich die Gemeinde ausdrücklich vor Gericht bereit erklärt.


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/63/artikel/bund-rettet-linden-in-caputh/