29. Juli 2004

BUND Brandenburg: Eigene Baumschutzsatzungen erlassen!

Mit der heute veröffentlichten geänderten Baumschutzverordnung ist ein unübersichtliches Regelwerk entstanden, das den Schutz des wertvollen Brandenburger Baumbestands erschwert.

Die kürzer gehaltene Baumschutzverordnung dient nicht der Vereinfachung und stellt keine Entlastung für BürgerInnen und Behörden dar. Besonders die Herausnahme der Bäume in "Gärten mit vorhandener Bebauung bis zu zwei Einheiten" aus der Verordnung und die Heraufsetzung des Stammumfangs von 30 auf 60 Zentimeter gefährden den Baumbestand. Der Verweis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung auf die "Eigenverantwortung" der Bürger ist aus Sicht des Landesvorsitzenden des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg, Burkhard Voß, "ein reines Tarnmanöver, das beschönigen soll, dass sich das Land aus der Verantwortung für die ökologisch bedeutsamen Gartenbäume stiehlt".

Der BUND Brandenburg hat in einer Übersicht diejenigen Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden zusammengestellt, die bereits eigene Baumschutzverordnung bzw. -satzungen erlassen haben. Diese Übersicht und die BUND-Stellungnahme zur Baumschutzverordnung kann in der Landesgeschäftstelle oder unter www.bund-brandenburg.de abgerufen werden.

Der BUND fordert die Bürgerinnen und Bürger dringend auf, sich grundsätzlich zunächst bei der eigenen Gemeinde genau zu erkundigen, welche Regelungen gültig sind. Darüber hinaus fordert er die Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden auf, eigene, strengere Regelungen zum Baumschutz zu erlassen, um Brandenburgs Baumbestand langfristig zu schützen.

 




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