6. September 2004

Erste Erfolge durch BUND Einwendung zur Müllmitverbrennung im Kraftwerk Jänschwalde erzielt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg und zahlreiche BürgerInnen nahmen die Gelegenheit zur öffentlichen Anhörung am 1. und 2. September 2004 im Kastanienhof in Turnow-Preilack wahr.

Insgesamt 637 Einwendungen sind form- und fristgerecht eingegangen. Der öffentliche Druck veranlasste die Vattenfall Europe AG (Antragstellerin) die beantragte Ausnahmegenehmigung für Staub zurückzunehmen und sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zu halten sowie regelmäßige Kontrollmessungen für Staub durchzuführen. Da am Feinstaub aus dem Rauchgas hohe Anteile an giftigen Bestandteilen (z.B. Schwermetalle) anhaften, kann dies als Erfolg für die Umwelt durch die Einwendung des BUND und der Bürger vor Ort verbucht werden! Leider konnten nicht alle Bedenken der BürgerInnen ausgeräumt werden. Frau Witt Mitarbeiterin des BUND Brandenburg sagte dazu: "Es werden zwar formal die Grenzwerte der 17. BImSchV eingehalten, trotzdem wird die Umgebung zusätzlich belastet." Das musste auch die Vattenfall Europe AG zugeben. Allein durch die Mitverbrennung von SBS werden nach Berechnungen mindestens 100 kg Quecksilber jährlich ausgestoßen. Nur durch die Vermischung von insgesamt 8 Mio. m³/h Abluft können die Grenzwerte eingehalten werden.

Diese Tatsache lässt die Bevölkerung weiterhin in Unsicherheit zurück. Die in den Antragsunterlagen fehlende Vorbelastungsuntersuchung wurde daher scharf kritisiert. Das Landesumweltamt führte vier Messungen in den Peitzer Teichen und in den Lasszinswiesen durch. Hier konnten keine überhöhten Konzentrationen (auch von Quecksilber nicht) nachgewiesen werden. Dies ist sicherlich beruhigend, doch in den in Hauptwindrichtung liegenden Ortschaften Radewiese und Heinersbrück wurden keine Messungen durchgeführt. Der BUND Brandenburg und die BürgerInnen forderten kontinuierliche Messungen im gesamten Untersuchungsgebiet und die Berücksichtigung der strengeren Grenzwerte der neuen Bodenschutzverordnung.

Aus Sicht der Genehmigungsbehörde und des Landesumweltamtes sind viele fachlich fundierte Einwendungen eingegangen. Auch die Anhörung wurde als konstruktiver Beitrag zur Entscheidungsfindung von der Genehmigungsbehörde eingeschätzt.

Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich im Oktober gefällt. Sie wird im örtlichen Anzeiger bekannt gegeben und 2 Wochen im Bürgerbüro Peitz und im Landesumweltamt Cottbus zur Einsichtnahme ausliegen. Einwender können diesen Bescheid auch als Dokument bei der Genehmigungsbehörde schriftlich anfordern. Die Einwender können dann von Ihrem Widerspruchsrecht und gegebenenfalls vom Klagerecht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen Gebrauch machen.




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