BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


30. Juni 2004

Auslegung zur geplanten Müllverbrennung im Kraftwerk Jänschwalde wird wiederholt

Eine neue Gelegenheit für die Brandenburger sich selbst am Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg warnte in den letzten Wochen vor den schädlichen Umwelteinwirkungen durch die von dem Energieversorger Vattenfall Europe AG geplante Mitverbrennung vorbehandelten Mülls im Kraftwerk Jänschwalde.

Aufgrund der vom BUND Brandenburg aufgedeckten Fehler werden erneut alle Antragsunterlagen vom 1.7. - 2.8.2004 öffentlich ausgelegt. Der BUND Brandenburg appelliert daher an alle BürgerInnen - insbesondere im Umfeld des Kraftwerkes - selbst schriftlich Einwendungen zu erheben (Ende der Einwendefrist beim Landesumweltamt Cottbus, Am Nordrand 45, 03044 Cottbus ist der 16. August 2004). Die eingegangenen Einwendungen werden dann am 1. September 2004 ab 10 Uhr im Gasthaus Kastanienhof in Tornow-Preilack erörtert.

Die Verlängerung im Genehmigungsverfahren birgt die Chance, dass die Müllverbrennung in Jänschwalde nicht mehr als Altanlage genehmigt werden kann und somit schärfere Grenzwerte für die Abluft eingehalten werden müssen. Der BUND fordert von der Genehmigungsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass die Schadstoffe aus den Rauchgasen durch moderne Reinigungsanlagen entfernt werden.

Betroffen sind durch die hohe Belastung von Braunkohletagebau und Stromerzeugung im technisch veralteten Kraftwerk Jänschwalde in besonderem Maße die Orte Radewiese, Jänschwalde und Heinersbrück. Die Vorbelastung der Region wurde in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ungenügend berücksichtigt. Die beantragte Zulassung des vorzeitigen Baubeginns ist durch die unzureichend geprüften Um-weltbelastungen unzulässig. Der Vorsitzende des BUND Brandenburg Burkhard Voß: "Für den Kraftwerksbetreiber gilt das Gleiche wie für jeden Häuslebauer: Erst muss der Bau genehmigt werden und danach kann gebaut werden."

Erläuterungen zum Genehmigungsverfahren und Vorschläge für einen Einwendungstext sind beim BUND Brandenburg im Internet abrufbar (www.bund-brandenburg.de). Der BUND Brandenburg bietet an, Bürger und Einwender bei Bedarf per Mail (bund.brandenburg@bund.net) zu unterstützen und für Nachfragen zur Verfügung zu stehen.

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/65/artikel/auslegung-zur-geplanten-muellverbrennung-im-kraftwerk-jaenschwalde-wird-wiederholt/