9. Juni 2004
Klage gegen Ortsumgehung brachte Teilerfolg
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Michendorf weitgehend abgewiesen. Dennoch wurde die Kritik des BUND Brandenburg an den unzureichenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bestätigt.
Die Ortsumgehung Michendorf ist ein verkehrspolitisch äußerst fragwürdiges Projekt. Leider ist es nicht möglich die Sinnhaftigkeit von Planungen vor den Verwaltungsgerichten verhandeln zu lassen. Das Bundesverwaltungsgericht prüft lediglich die formalrechtlichen Verfahren, innerhalb derer es zum Planfeststellungsbeschluss gekommen ist. Nur wenn sich eine offensichtlich bessere Trassenführung aufdrängen würde, könnte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss aufheben. "Da aber alle Trassenvarianten gleichermaßen verkehrspolitische sinnlos sind, drängt sich dem Gericht keine andere Variante auf." so Axel Kruschat Landesgeschäftsführer des BUND LV Brandenburg.
Obwohl die Ortsumgehung mit diesem Urteil nicht zu verhindern ist, wurde doch mit der Klage ein Teilerfolg erzielt. Das Gericht stellte fest, dass der Ausgleich für die Versieglung unzureichend ist und erhöht werden muss. Dies wird Auswirkungen auf alle Planungsverfahren im Land Brandenburg haben, in denen eine Bodenversieglung vorgesehen ist. Der Ausgleich muss jetzt verbessert werden.
Darüber hinaus wurde eine für zukünftige Verfahren wichtige Klärung herbeigeführt, die es den Umweltverbänden erleichtern wird auf Planungsverfahren Einfluss zu nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Berechtigung der Naturschutzverbände Planergänzungen bei Defiziten hinsichtlich auf naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen zu fordern.
Für weiter Einzelheiten zur juristischen Bewertung des Urteils wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsanwalt Peter Kremer 030/ 288 76 783.