BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


30. Juni 2004

Neue Baumschutzverordnung: Reines Tarnmanöver

Die vom Ministerium für Landwirtschaft Umwelt und Raumordnung erlassene Baumschutzverordnung verkompliziert den Baumschutz in den Gemeinden Brandenburgs und stellt eine Kapitulation vor dem Vollzugsdefizit und der Überlastung der Unteren Naturschutzbehörden dar.

Mit der neuen Baumschutzverordnung wird keine Vereinfachung des Baumschutzes in der Kommune ermöglicht. In der alten Baumschutzverordnung war es möglich am Baum direkt zu erkennen, ob eine Genehmigung für die Fällung notwendig ist (30 cm Umfang in Höhe von 1,30 m). Jetzt ist es entscheidend, wo der Baum steht. "Dies ist naturschutzfachlich nicht begründbar." So Burkhard Voß Landesvorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland. "Warum soll ein Baum, der in einem Privatgarten steht nicht geschützt sein, wenn ein gleicher Baum im öffentlichen Raum unter Schutz der Baumschutzverordnung steht." Mit dieser neuen Regelung wird keine Vereinfachung für die Bürger erreicht und der Schutz von Bäumen erschwert.

Die Baumschutzverordnung soll nun erst ab einem Stammumfang von 60 cm anstatt bisher 30 cm gelten. Das stellt eine Kapitulation vor der Überlastung und Unterbesetzung der Unteren Naturschutzbehörden dar. "Das Ministerium hat die Aufgabe, den Baumschutz zu vereinfachen und den Schutz der Bäume trotzdem zu gewährleisten nicht gelöst." So Burkhard Voß weiter. "Im Gegenteil: die Unteren Naturschutzbehörden werden jetzt vor der Aufgabe stehen Klarheit darüber zu schaffen, welche Bäume geschützt sind und welche nicht." Es entsteht also zusätzlicher Aufwand.

Der BUND hat eine Stellungnahme zur Baumschutzverordnung erarbeitet, diese kann in der Landesgeschäftsstelle oder unter www.bund-brandenburg.de abgerufen werden.


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/65/artikel/neue-baumschutzverordnung-reines-tarnmanoever/