1. Juli 2004

Streitpunkt Ortsumgehung Jüterbog B 101n

Am 9. und 10. Juni fand in Luckenwalde der Anhörungstermin zum Planfeststellungsverfahren zur OU Jüterbog statt. Erneute Einwendungen gegen das geplante Vorhaben erhob das Büro anerkannter Naturschutzverbände und der BUND Brandenburg. Auch das Brandenburger Umweltministerium hält das Vorhaben für unzulässig wegen des Status als faktisches Vogelschutzgebiet.

Die geplante Ortsumgehungsstraße zerschneidet das Vogelschutzgebiet (IBA BB 015-Gebiet Jüterbog West, nachgemeldetes SPA-Gebiet). Seltene Vogelarten wie der Ziegenmelker, die Heidelerche, Brachpieper und die Sperbergrasmücken haben hier bedeutende Artenbestände vorzuweisen.

Besonderheiten des Truppenübungsplatzes Jüterbog West sind neben den ausgedehnten Sandheiden eine der letzten mitteleuropäischen Binnenlanddünen, vermoorte Talsand- und Auenniederungen, Quellbäche und Quellmoore sowie mesotroph-saure Verlandungsmoore mit Torfmoos-Wollgras-Gesellschaften. Das FFH-Gebiet "Forst-Zinna-Jüterbog-Keilberg" wird ebenfalls erheblich beeinträchtigt. Der Bau der B 101neu stellt einen Lebensraumverlust für vorkommende Fledermausarten wie Bechstein- und Mopsfledermaus sowie Großes Mausohr dar. Kritisch wird auch die Einleitung von Schmutzwasser über Regenrückhaltebecken in die Nuthe gesehen. Der Eintrag von Schadstoffen in das Gewässer führt zur akuten Bedrohung des Fischotters im Gebiet.

Die Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für folgende Arten: Kamm-Molch, Rotbauchunke, Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Zauneidechse und Schlingnatter wurden nicht genügend berücksichtigt. Die vorgeschlagene Grünbrücke und vorgesehene Amphibienleiteinrichtungen sind nicht ausreichend.

 




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