22. März 2004

Havelausbau bedroht "Flusslandschaft des Jahres"

Die Havel wird durch die Verbände Naturfreunde Deutschlands (NFD) und Deutscher Anglerverband (DAV) 2004 zur dritten Flusslandschaft des Jahres in Deutschland ausgerufen. Damit soll u.a. auf die einzigartige Natur- und Kulturlandschaft sowie deren Bedrohung durch Flussausbaumaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Brandenburg (BUND Brandenburg) begrüßt diese Initiative und fordert die Landesregierung Brandenburgs auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Havel fortzusetzen.

Mit der Meldung von rund 90 % der Mittleren Havel als FFH Gebiet (Flora Fauna Habitat Richtlinie) hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um diese einzigartige Landschaft zu schützen. Die Meldung als FFH Gebiet beinhaltet ein Verschlechterungsverbot, dass nur in Ausnahmefällen Ausbaumaßnahmen ermöglicht. Damit hat der jahrelange Einsatz für die Havel zu einem wichtigen Erfolg gegen den Havelausbau geführt.

"Für den Ausbau der mittleren Havel besteht nachweislich kein Bedarf." So Burkhard Voß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. "Außerdem kollidiert der Ausbau mit EU Gesetzen." Das wesentliche Schutzziel, dass durch die FFH Meldung definiert wird, die Erhaltung und Entwicklung dieses Gebietes mit seiner Vielfalt an Lebensräumen und Arten und seiner besonderen Eigenart als Teil einer naturnah entwickelten Flusslandschaft ist durch den Ausbau extrem gefährdet. "Die Gefahr für die Havel ist noch nicht gebannt", so Burkhard Voß weiter. "Unser Verband befürchtet, dass die Wasserschifffahrtsbehörde trotzdem das Ausbauvorhaben mit allen Mitteln durchsetzen will."

Zum Hintergrund:

Die mittlere Havel von Ketzin bis Brandenburg soll für große 185 m lange Rhein-Schubverbände ausgebaut werden. Damit wird im nächsten Bauabschnitt des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit 17 zum ersten Mal die Havel direkt betroffen sein. Der Ausbau betrifft den sensibelsten Bereich der Havel und wird weiter forciert, obwohl seit Ende des letzten Jahres ein wirtschaftlicher Verkehr mit vollbeladenen Schiffen möglich ist. Folgende Konflikte mit dem Natur- und Gewässerschutz sind damit verbunden:

- Rund 90 % der Flusshavel in diesem Bereich erfüllt die Kriterien des europäischen Naturschutzes und ist als FFH-Schutzgebiet nach Brüssel gemeldet. Bedroht sind demnach besonders geschützte Arten wie Biber, Fischotter, Rotbauchunke, Rapfen und Steinbeißer, und geschützte Lebensraumtypen wie das reich strukturierte Flussseengebiet einschließlich ausgedehnter Röhrichtzonen mit naturraumtypischen Arteninventar.

- Zusätzlich verletzt der Ausbau die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Dieses Gesetz hat zum Ziel, die Umsetzung des guten ökologischen Zustands für alle Gewässer bis 2015 zu erreichen. Bis dahin besteht ein Verschlechterungsverbot, dass heißt, alle Maßnahmen, die den ökologischen Zustand eines Gewässers verschlechtern, sind nicht zulässig.

- Hinzu kommt, dass die weiteren Eingriffe in die Havel den Wasserhaushalt in Brandenburg zusätzlich verschlechtern werden.

 




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