BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


23. März 2004

Neue Baumschutzverordnung: Mehr Bürokratie - weniger Schutz

Im Zuge der Novelle des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes wird vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung eine neue Baumschutzverordnung vorgelegt. Trotz der versprochenen Vereinfachung ist aufgrund der vielen Ausnahmetatbestände eine unübersichtliches Regelwerk entstanden, das weit weniger Schutz für Bäume und Stadtgrün bedeutet.

Nach den Plänen des Agrar- und Umweltministeriums sollen Bäume außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von unter 60 cm (bisher 30 cm) in 1,3 m Höhe künftig nicht mehr durch die Baumschutzverordnung geschützt werden. Außerdem wurden viele Ausnahmetatbestände geschaffen in denen die Baumschutzverordnung nicht gelten soll. "Mit dem Verordnung des Ministeriums wird keine Vereinfachung erreicht." So Burkhard Voß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. "Im Gegenteil: es wird für die Bürger schwerer zu wissen, unter welchen Bedingungen ein Baum eigentlich geschützt ist und unter welchen nicht." In der alten Regelung kam es darauf an welchen Umfang ein Baum hatte, jetzt muss berücksichtigt werden, ob der Standort ein privat genutzter Hausgarten, ein Park oder öffentlicher Raum ist. "Was die Eigentumsform eines Grundstückes mit naturschutzfachlichen Erwägungen zu tun hat, ist sehr fragwürdig." So Burkhard Voß weiter. "Aus naturschutzfachlicher Sicht ist diese Regelung abzulehnen." Der BUND verweist darauf, dass es durch die neue Regelung viele Jahre dauert, bis ein Baum überhaupt unter die Baumschutzverordnung fällt. Die vielen Anfragen zum Baumschutz, die den BUND erreichen, zeigen, dass die bisherigen Regelungen eine hohe Akzeptanz bei den Bürgern hatte.

Burkhard Voß: "Bäume sind die grüne Lunge unserer Städte und Dörfer. Ihr Schutz darf nicht aufgeweicht werden." In den letzten Jahren wurden bereits viele Bäume wegen Baumaßnahmen, wegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und wegen der Schädigung der Bäume durch Luftverschmutzung und Bodenversiegelung gefällt. Oftmals wird der Pflicht zum Ausgleich von Fällungen nicht nachgekommen und es besteht ein großes Vollzugsdefizit. Darüber hinaus würden künftig weniger Bäume gepflanzt, da sich die bei der Genehmigung von Baumfällungen festgesetzten Ersatzpflanzungen und Ersatzzahlungen reduzieren. Mit Unverständnis reagiert der BUND auf die Pläne, Robinien, Pappeln und Baumweiden ganz aus dem Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung herauszunehmen. Burkhard Voß: ,Weidenkätzchen und Robinienblüten sind die ersten Nektarspender für Bienen im Jahr. Kopfweiden sind Lebensraum seltener Vogelarten.

Die aus dem Jahr 1981 stammende Baumschutzverordnung wurde bereits 1994 und 2000 novelliert. Sie gilt in 11 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten, 3 Landkreise und die Landeshauptstadt Potsdam haben eigene Baumschutzverordnungen.


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/66/artikel/neue-baumschutzverordnung-mehr-buerokratie-weniger-schutz/