15. August 2003
Einschnitte in den Naturschutz - Eine Katastrophe für Brandenburg
Die Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes sieht erhebliche Einschnitte in den Naturschutz vor. BUND und Nabu lehnen die Novellierung ab, wenn sie den Naturschutz schwächt.
Die Regelungen des jetzigen Brandenburger Naturschutzgesetzes wie eine breit angelegte Einvernehmensregelung der Naturschutzbeiräte, Institutionen wie der Landesanstalt für Großschutzgebiete und die Beteiligung der Naturschutzverbände haben durchweg zu positiven Ergebnissen geführt. Naturschutzbeiräte und Naturschutzverbände sorgen durch ihre Fachkenntnis und ihre Anwaltsfunktion für die Natur für einen Ausgleich zwischen den Belangen des Naturschutzes und den privaten sowie staatlichen Nutzungsansprüchen. In vielen anderen BUndesländern wird diese Möglichkeit hoch geschätzt. "Es ist eine Unverschämtheit, die vielen ehrenamtliche Tätigen in Naturschutzbeiräten oder -verbänden für eine fehlende wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg verantwortlich zu machen. Wer dieses Argument immer und immer wieder vorbringt, will offensichtlich von der eigenen Konzeptlosigkeit ablenken", so Burkhard Voß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg.
Anstatt Naturschutz als Bremse für wirtschaftliche Entwicklung zu sehen, sollte auch in Brandenburg endliche sein Potenzial anerkannt werden. Schließlich arbeiten in Brandenburg nach Angaben des Wirtschaftsministeriums über 48.000 Menschen im Umweltwirtschaftssektor und weitere 90.000 in der Tourismusbranche, die direkt und indirekt von einer intakten Natur abhängig ist. Dies sind weit mehr als in anderen Sektoren, beispielsweise in der Energie- und Braunkohlebranche mit 15.000 Beschäftigten zu finden sind.
Zudem führt die Vernachlässigung des NAturschutzes zu großen finanziellen und ökologischen Schäden, wie die extremen Trockenperioden und die Hochwasser der letzten Jahre zeigen. Allein in Brandenburg schätzt der Landesbauernverband die Schäden duch die Trockenheit dieses Sommers in der Landwirtschaft auf über 200 Mio. Euro. "Ohne einen konsequenten Naturschutz werden diese Schäden in den nächsten Jahrzehnten immens steigen", so Tom Kirschey, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg. "Dies ist eine Bedrohung für den Naturhaushalt, die Tourismusbranche und die Landwirtschaft und damit für den Landeshaushalt." Auf diesen werden ein Großteil der finanziellen Folgeschäden, die durch extreme Naturereignisse und die Klimaveränderung entstehen, zu kommen.
In Zukunft müssen ein umfassendes Wassermanagement und eine massive Reduktion des CO2 Ausstoßes Hand in Hand gehen. "Nur so können wir die Folgen der Klimaveränderungen eindämmen und die Klimaerwärmung vermindern", so Voß. Ein zukunftsorientiertes Wassermanagement ist gekennzeichnet durch eine rationelle Wassernutzung und eine Erhöhung des Gebietswasserrückhaltes - z.B. durch Rückführung unangepasser Landnutzungen oder Beendigung der Trockenlegung von Feuchtgebieten über Drainagen. Aspekte des Hochwasserschutzes wie die Renaturierung von Flussläufen oder die Beseitigung der Zweckentfremdung von Retentionsräumen ergänzen diese Maßnahmen. Außerdem muss Brandenburg endlich einen deutlichen Beitrag zur Reduktion des CO2 Ausstoßes leisten. Das Gegenteil ist derzeit der Fall: seit 1998 steigen die CO2 Emissionen wieder an. Dies läuft sowohl den eigenen Zielen der Energiestrategie 2010, als auch bundesweiten und internationalen Klimaschutzzielen entgegen.
NABU und BUND fordern daher eindringlich, den Entwurf des Landesgesetzes noch einmal nachzubessern. Dem Naturschutz, vertreten durch Naturschutzbeiräte, Naturschutzverbände und Naturschutzbehörden muss eine stärkere Position eingeräumt werden.
Die ausführliche Stellungnahme des BUND Brandenburg zum Gesetzentwurf des novellierten Brandenburger Naturschutzgesetzes finden Sie in der Rubrik "Hintergrund / Natur"
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