BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


11. April 2016

Gemeinsame Position von NABU und BUND zur Windkraftnutzung in Brandenburg

Potsdam. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die Errichtung von Windkraftanlagen auf 2 Prozent der Landesfläche Brandenburgs auszudehnen. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Naturschutzverbände NABU und BUND, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich gestaltet wird und zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt. Bisher führte der erhebliche Ausbau der Windenergienutzung in Brandenburg nicht zu einer Reduzierung der Braunkohleverstromung. Im Gegenteil, am Aufschluss neuer Tagebaue hält die Landesregierung unverändert fest. Deshalb ist eine politische Entscheidung für einen verbindlichen Zeitplan zum Braunkohleausstieg notwendig.

Kritisch sehen die Naturschützer auch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. Allein durch den Bau der Zuwegung und die Standfläche der Anlagen büßen unsere Wälder einen erheblichen Teil ihrer ökologischen Funktion ein.

Angeblich sollen nur naturferne Forste für Windkraftanlagen genutzt werden. Abgesehen von der Fragwürdigkeit dieser Einstufung können sich Wälder mit geringerem ökologischem Wert während der Standzeit von Windkraftanlagen zu artenreichen Wäldern entwickeln. Im Übrigen lässt sich an Beispielen nachweisen, dass schon jetzt vielfältig strukturierte, artenreiche Mischwälder von den regionalen Planungsgemeinschaften mit Windeignungsgebieten überplant werden. So zum Beispiel der Liepnitzwald bei Wandlitz, in dem das Windeignungsgebiet 47 von der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark – Barnim vorgesehen ist. Oder die Windeignungsgebiete 24 und 33 der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland Fläming bei Bliesendorf bzw. bei Kallinchen/Zossender Heide.

Darüber hinaus stellen die Anlagen eine tödliche Gefahr, insbesondere für Vögel und Fledermäuse dar. So sind allein in Brandenburg bisher 920 durch Windkraftanlagen getötete Vögel nachgewiesen worden, darunter auch geschützte Arten wie Rotmilan und Seeadler. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Tiere, die auch gefunden wurden. Es ist anzunehmen, dass dies nur ein geringer Teil der tatsächlichen Totschlagopfer ist. Die Naturschützer befürchten, dass sich die Opferzahlen bei Windkraftanlagen im Wald noch erheblich erhöhen.

Die im sogenannten „Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten festgelegten Mindestabstände zu Brutplätzen geschützter Vögel, die so genannten Tierökologischen Abstandskriterien (TAK), müssen eine verbindliche Grundlage bei der Genehmigung von Anlagen darstellen und dürfen nicht wie bisher nur Empfehlungen bleiben.

Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg fordert das Land auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden: „Der Ausbau erneuerbarer Energie ist so zu steuern, dass Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft weitestgehend vermieden werden.“

Auch fehlen bislang die verbindlichen Festlegungen von Mindestabständen zu Wohnbebauungen. Die Empfehlungen von 800-1000 Meter Abstand reichen nicht aus, um Einwohner vor den Auswirkungen von Windkraftanlagen zu schützen. Darüber hinaus müssen die Mitwirkungsmöglichkeiten in den Regionalen Planungsgemeinschaften gestärkt werden. „Auch für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unterhalb von 10.000 muss es die Möglichkeit geben, sich bei den regionalen Plangemeinschaften einbringen zu können“, fordert Carsten Preuß, Vorstandsmitglied des BUND Brandenburg.

Hintergrund:

Rückfragen an:         NABU Friedhelm Schmitz-Jersch,                 0171-3667469

                               BUND Carsten Preuß,                                 0177-8224731

 


Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/browse/7/artikel/gemeinsame-position-von-nabu-und-bund-zur-windkraftnutzung-in-brandenburg/