26. Januar 2016
Brandenburg: Demokratie macht Ferien? Volksentscheid in den Sommerferien - Affront gegen bürgerschaftliches Engagement
Der aktuell vorgelegte Zeitplan der Landtagsverwaltung legt den möglichen Abstimmungstermin im Falle eines Volksentscheids auf den 24.7 und damit genau auf das erste Wochenende der großen Sommerferien (Beginn 21.7).
Die Initiatoren des Volksbegehrens sind irritiert wegen der unglücklichen Terminwahl, da sich ein Feriensonntag negativ auf die wahrscheinliche Abstimmungsbeteiligung und das vorgeschriebene 1/4 Quorum auswirken wird. Da die Abstimmung schon nicht mit einer anderen Wahl zusammen fällt, sollte die Terminwahl wenigstens nicht noch in ein Sommerloch fallen. "Es kann doch nicht sein, dass die Landesregierung mit solchen Taschenspielertricks versucht, die demokratische Mitwirkung des Volkes zu sabotieren!" so AXEL KRUSCHAT Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende und Geschäftsführer des BUND Brandenburg.
Landtag und Landesregierung müssen dafür Sorge tragen, dass im Falle einer Ablehnung des Begehrens im Landtag, der erstmalig in Brandenburg stattfindende Volksentscheid nicht auch noch durch die Terminwahl behindert wird. Maßgeblich für die Festsetzung des Termins ist die Bearbeitungszeit im Landtag. Nach zwei Monaten Beratung im Landtag und einer Ablehnung beschließt das Präsidium einen Abstimmungstermin, der innerhalb von weiteren drei Monaten anzusetzen ist. Dem Landtag wird das Ergebnis bereits am 27.1 mitgeteilt, das Präsidium bestätigt das Ergebnis aber erst am 2.3, dann starten auch die zwei und danach ggf. drei Monatsfristen. Der Landtag könnte allerdings durch eine frühzeitige Sondersitzung und einen Beschluss über das Volksbegehren vor Ende April ermöglichen, dass es im Falle einer Ablehnung auch einen Abstimmungstermin vor den Sommerferien gibt.