Wir engagieren uns daher für die Einrichtung eines "Alleenfonds" nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns (bekanntermaßen auch kein "reiches" Bundesland!) zur zweckgebundenen Finanzierung von Nach- und Neupflanzungen.
Die nach wie vor meist negative Bilanz der Fällungen und Pflanzungen in Alleen macht die Einrichtung eines Alleenfonds notwendig, denn ein solcher Fonds ist sehr gut dazu geeignet, landesweit die Bestandssicherung durch Nach- und Neupflanzung von Alleen zu organisieren und zu finanzieren.
Die Einrichtung eines Fonds hat den Vorteil, dass die Gelder vor Haushaltssperren und anderen haushaltsrechtlichen Regelungen geschützt sind. Daneben hätte er auch den entscheidenden Vorteil, dass Gelder auch über einen längeren Zeitraum akkumuliert werden können, um gegebenenfalls größere Alleeneuanlagen zu ermöglichen. Darüber hinaus können so Spenden eingeworben und ebenfalls dort eingezahlt werden.
Der Ausgleichsbetrag für Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen muss zweckgebunden für die Pflege alter Alleen oder die Anlage neuer Alleen verwendet werden. Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste. Dieses Ersatzgeld ist in den Alleenfonds einzuzahlen. Denkbar sind weiterhin Einzahlungen aus den verschiedenen Eingriffsregelungen für Straßenbaumaßnahmen (z.B. aus landschaftspflegerischen Begleitplänen) sowie zweckgebundene Spenden.