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Tagebau Welzow-Süd II: Der Braunkohlenplan und seine Folgen

Schädlich für Mensch und Klima...

Bei der Verbrennung von Braunkohle entsteht pro erzeugter Kilowattstunde Strom etwa dreimal soviel Kohlendioxid (CO2) wie zum Beispiel beim Einsatz von Erdgas. Darüber hinaus sind selbst moderne Braunkohlekraftwerke extrem ineffizient – über die Hälfte der eingesetzten Energie verpuffen ungenutzt über die Kühltürme.

Dennoch will Vattenfall seine klimaschädliche Braunkohleverstromung in Brandenburg weiter betreiben und dafür den Tagebau Welzow-Süd II aufschließen. Der geplante zweite Teilabschnitt befindet sich im Südwesten des Landkreises Spree-Neiße und umfasst ein Abbaugebiet von etwa 1.909 ha. Es soll der Gewinnung von ca. 204 Mio. t Braunkohle dienen sowie die Versorgung des Kraftwerks Schwarze Pumpe bis zum Jahr 2042 sicher stellen.

Dafür müssten 810 Menschen umgesiedelt werden. Davon sind Einwohner der Stadt Welzow im Wohngebiet V, Liesker Weg und der gesamte Ortsteil Proschim betroffen sowie Einwohner der Siedlung Lindenfeld in Neu-Seeland. Weiterhin wäre das Lebensumfeld tausender weiterer durch die Randbetroffenheit dauerhaft zerstört. Besonders das sorbische Dorf Proschim ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Eine sorbische Siedlungsstruktur besteht neben den Ansiedlungsstandorten auch aus den umliegenden Feldern und Wäldern und zählt als kostbares Kulturgut, welches durch Art. 25 der Verfassung des Landes Brandenburg geschützt wird. Davon abgesehen stellt der Braunkohletagebau bekanntermaßen einen erheblichen Eingriff in Natur und Umwelt dar, der auch nach Jahrzehnten nicht vollends ausgeglichen werden kann.

... und für die Natur

Blüte der Sandsilberscharte; Foto: BUND

Innerhalb des geplanten Abbaugebietes befinden sich mehrere Feuchtgebiete, wie zum Beispiel der Zollhausteich. Dieser ist zwar nicht gesetzlich geschützt, wird als Naherholungsgebiet aber gerne auch als „Grüne Oase“ bezeichnet. Laut brandenburgischem Naturschutzgesetz geschützt sind dagegen die bewaldeten Binnendünen zwischen Proschim und Welzow, die noch dazu als Naturdenkmal ausgewiesen wurden. Aufgrund dessen ist eine Zerstörung oder Beeinträchtigung unzulässig. Auch eine indirekte Beeinflussung des Koselmühlenfließes, welches zum Teil als Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet geschützt ist, ist nicht auszuschließen. Dessen Quellflüsse entspringen nämlich nördlich von Welzow und könnten durch eine Grundwasserabsenkung trocken fallen.
Des weiteren wird die Domsdorf-Radensdorfer Senke vermutlich durch die Grundwasserabsenkung beeinträchtigt, welche jedoch ausdrücklich als Rückzugsgebiet für die Organismen während der bergmännischen Inanspruchnahme dienen soll. Außerdem stellt sie einen Teil des Biotopverbundes zwischen dem Spreewald und dem Tagebaugebiet dar.

Das naturschutzfachliche Hauptaugenmerk liegt in diesem Bereich jedoch auf dem „Weißen Berg“ bei Bahnsdorf. Da er nicht sehr hoch ist, ist er vom Boden aus nicht leicht zu finden. Auf Luftbildern erkennt man allerdings inmitten von ausgedehnten Waldflächen ein paar weiße Flecken, nach denen der Berg offensichtlich benannt ist. Bei näherer Betrachtung stellt man fest, dass es sich hierbei um nahezu vegetationsfreie Flächen handelt. Nur hier und da wächst ein Exemplar der Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), einer extrem gefährdeten Distelart.

Aufgrund ihrer Seltenheit wurde die Sand-Silberscharte als prioritäre Art – also mit europaweit besonderer Bedeutung – in die „Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie“ (FFH-Richtlinie) der EU aufgenommen. Daher sollte eine Beeinträchtigung oder Vernichtung von Populationen dieser Art unbedingt vermieden werden. In ganz Brandenburg konnte sie nur auf dem Weißen Berg bei Bahnsdorf gefunden werden. Diese Pflanze ist deshalb so selten, weil sie sehr konkurrenz-schwach ist. Das bedeutet, dass sie sich bei verstärktem Gras- oder Baumbewuchs nicht mehr behaupten kann. Daher sind für ihren Erhalt aufwändige Pflegemaßnahmen in Form von Beseitigung des Baumbewuchses und Abplacken des Oberbodens nötig. Solche Maßnahmen wurden von der Unteren Naturschutzbehörde in Calau in Auftrag gegeben und unter anderem im Spätsommer 2008 von 1-Euro-Kräften ausgeführt.

Neben der Sand-Silberscharte haben sich auch mehrere gefährdete Tierarten auf dem Weißen Berg eingenistet, so zum Beispiel die Kreuzotter, die Glattnatter und vier verschiedene Fledermausarten. Mittlerweile ist dieses Gebiet als Naturdenkmal und FFH-Gebiet geschützt und außerdem läuft ein Verfahren zur Festsetzung als Naturschutzgebiet. Trotz alledem plant Vattenfall, den Berg durch eine Dichtwand zu zerschneiden, die den Abstrom von Wasser aus der südlich angrenzenden Lausitzer Seenkette verhindern soll. Theoretisch könnte man die wenigen Exemplare der Pflanze auch umpflanzen, in der Praxis sind Versuche dazu vermutlich aufgrund des sehr weiträumig ausgebildeten Wurzelsystems gescheitert.

Braunkohleplanverfahren zum Tagebau Welzow-Süd II

Die Braunkohlenplanung hat ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG). Beim Braunkohlenplan handelt es sich um eine Sonderform des Regionalplanes. Braunkohlenpläne legen - wie Regionalpläne - Grundsätze und Ziele der Raumordnung fest. Damit stellen Braunkohlenpläne „nur“ eine raumordnerische Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer bestimmten Art der Bodennutzung dar. Öffentliche und private Vorhabensträger bzw. Planungsstellen müssen also ihre raumbedeutsamen Planungen aufgrund der Existenz eines Braunkohlenplanes anpassen.

Trotz Protesten von Umweltverbänden wurde am 3.06.2014 in Herzberg der Braunkohleplan für den Tagebau Welzow-Süd II nach vorheriger Abstimmung des Braunkohleausschusses von der Brandenburgischen Landesregierung verabschiedet. Dadurch erließ die Landesregierung per Rechtsverordnung den entsprechenden Braunkohleplan.

Stellungnahme zum Entwurf des Braunkohlenplanes “Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I

Der BUND Brandenburg hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben. Dies beinhaltete vor allem folgenden Punkte:

Die vollständige Stellungnahme des BUND Brandenburg und anderer Umweltverbände können Sie hier (1. Beteiligung 2011) und hier (2. Beteiligung 2013) herunterladen.

 

 

Rahmenbetriebsplan zum Tagebau Welzow-Süd II

Im nächsten Schritt folgte der Rahmenbetriebsplan für den Teilabschnitt II, der von Vattenfall Europe Mining AG im September aufgestellt wurde. Der sogenannte Scoping-Termin erfolgte am 25.11.2014 in Cottbus, bei dem die Aufgaben- und Untersuchungsumfänge für die durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung erörtert wurden. Nun ist auf den Planentwurf zu warten, bei dem auch ein Beteiligungsverfahren erfolgen wird und Einwendungen entgegen gebracht werden können.

Wie beim Braunkohleplan konnten auch hier Stellungnahmen seitens der Naturschutzvereinigungen eingereicht werden. Die Stellungnahme des BUND enthält unter anderem folgende Punkte:

 

 

Die vollständige Stellungnahme zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung des BUND Brandenburg können Sie hier herunterladen.

Quelle: http://archiv.bund-brandenburg.de/themen_projekte/braunkohle/tagebau_welzow_sued_ii/