Bärenbrücker Teichgebiet

Das Bärenbrücker Teichgebiet (NSG und dem 1997 nach Brüssel gemeldeten Vogelschutzgebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“ zugehörig) wird seit Jahrzehnten periodisch mit ungereinigtem Grubenwasser aus dem Tagebau Cottbus-Nord bespannt.

Aufgrund der voranschreitenden Pyritverwitterung verschlechterte sich die Wassergüte zunehmend. Eine Eisenschlammschicht überzieht inzwischen nahezu sämtliche Teichbodenflächen; z.B. wurde der Boden des kleinen Kalmusteichs 2011 von einer bis zu 80cm dicken Schicht beräumt. Ende 2013 zeigte sich nach Ablassen des Wassers wiederum eine 20cm starke eisenhaltige Ablagerung auf dem Teichboden. Das zu vor-bergbaulicher Zeit artenreiche Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung bietet mittlerweile Durchzüglern und Standvögeln nicht mehr die Nahrungsgrundlage, wie vor einigen Jahrzehnten. Sowohl die Artenvielfalt, als auch der Gesamtbestand sind rückläufig.(1) Die eisenhaltige Fracht dezimiert, bzw. verhindert die Entwicklung von Kleinlebewesen im Teichbodensediment, was besonders für gründelnde Enten nachteilig ist.

Auch die Wasserflora ist weniger artenreich als im Peitzer Teichgebiet. Eisenresistente Pflanzengesellschaften prägen sie. Wertvolle Arten, wie Zwergbinsen- und Schwimmblattfluren, wie sie in den Peitzer Teichen anzutreffen sind, fehlen.(2)

In der Verordnung zum Braunkohleplan für den Tagebau Cottbus-Nord von 2006 wurde festgelegt, dass eine Verschlechterung der Wasserbeschaffenheit in für den Naturhaushalt bedeutsamen Oberflächengewässern (wozu das Bärenbrücker Teichgebiet gehört) zu vermeiden ist. Die Qualität des aus dem Tagebaubereich Cottbus-Nord gehobenen Grubenwassers hat sich im Zeitraum von 2006 bis 2013 besonders bezüglich des Eisengehalts enorm verschlechtert und lag 2013 bei ca. 20mg/l Eisen gesamt unmittelbar vor Einspülung in die Teiche.(3)

In einer von der LAUBAG in Auftrag gegebenen Studie wies Dr. Werner Pietsch bereits 1992 auf die Problematik des Eiseneintrags in das Teichgebiet hin. Er empfahl eine Vorreinigung des Grubenwassers, um die Schutzziele der Teichlandschaft zu erreichen. Leider sind bisher keine Maßnahmen entsprechend seinen Empfehlungen umgesetzt worden. Stattdessen fungieren die Teiche inzwischen als Absetzbecken.

Der BUND-LV Brandenburg fordert VE-M und staatliche Behörden auf, entsprechend den Vorgaben der europäischen WRRL und der VO des o.g. Braunkohleplans kurzfristig Maßnahmen einzuleiten, um die Wassergüte in den Bärenbrücker Teichen zu verbessern. Eine Wasserführung über mehrere kleine Kaskaden in den Grubenwasserableitern, die eine Sauerstoffanreicherung und damit ein Ausfällen von Eisen II und die Eisenhydroxid-Bildung hervorruft (welches sich vor den jeweiligen Hindernissen zum Teil absetzen kann) ist ebenso denkbar, wie das Vorschalten eines Absetzbeckens. 

Zusätzlich sollte die Möglichkeit einer Veränderung des Wassereinleitsystems in Erwägung gezogen werden. Momentan werden mehrere Teiche unmittelbar mit eisenhaltigen Wasserfrachten bespannt. Mittelfristig, spätestens zum Zeitpunkt des Erreichens eines normalen Grundwasserspiegels (bei Vollendung der Flutung des Cottbuser Ostsees), sollte von sämtlichen Teichböden der Eisenschlamm  entfernt werden.

Die aus ökologischer Sicht einst so wertvollen Teiche bieten heute immer noch einigen prioritären Tierarten Lebensraum(4), erfordern aber gerade auch deshalb einen sensibleren Umgang und besonderen Schutz.

Nach Abschluss der Grundwassersenkung um den Tagebau Cottbus-Nord wird die Bespannung anders erfolgen müssen. Der BUND hofft, dass dies naturschutzfachlich untersetzt erfolgt und vorher öffentlich diskutiert wird.

Quellen:

(1) W. Halbasch, „Die Geschichte des Dorfes Bärenbrück – Barbuk“, Bestandsaufnahme lokaler Vogelwelten 1973

(2) Dr. habil. W. Pietsch, „Ökologische Einschätzung der Beeinflussung des NSG ´Peitzer Teiche      mit Teichgebiet Bärenbrück und Laßzinswiesen´ durch die bergbauliche Grundwasserabsenkung bei der Weiterführung des Tagebaus Cottbus-Nord“ v. 12.1.1992

(3) VE-M, Berichterstattung Grubenwasser 2006 und 2013 Tagebau Cottbus-Nord

(4) VE-M, „Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung des Vorhabens ´Gewässerausbau Cottbuser See, TVH2 – Herstellung des Cottbuser Sees´, UVS“; Staatliche Vogelschutzwarte Buckow

    

Wo liegt das Bärenbrücker Teichgebiet?

Im Satellitenbild ist die Verockerung deutlich zu erkennen!





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