Der Wolf (Canis lupus) ist eine gesetzlich geschützte Art gemäß Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie. Diese europarechtliche Vorgabe wird durch § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt und der Wolf somit besonders und streng geschützt. Verboten ist jedes Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen.